pte20180314001 in Business
WHOIS: DSGVO vs. Prüfung von Website-Inhabern
Kommende Datenschutz-Grundverordnung stellt ICANN vor Probleme
Los Angeles/London (pte001/14.03.2018/06:00)
Die am 25. Mai in der EU in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnte dazu führen, dass das bislang über die Datenbank WHOIS http://whois.com praktizierte Abrufen personenbezogener Daten von Website-Betreibern illegal wird. Aus dem Grund berät die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) http://icann.org seit Montag über das WHOIS-Schicksal und das Problem, wie sich trotz DSGVO Website-Betreiber auch weiterhin identifizieren lassen.
Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!
Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie
Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!
Wenn Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich ein.
Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+
passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar
