pta20260223030
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Schlagwоrt(e): Sonstiges

bet-at-home.com AG: Wesentliche Veränderung im Aktionärskreis erwartet

Düsseldorf (pta030/23.02.2026/14:55 UTC+1)

AD-HOC INFORMATION

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014

Wesentliche Veränderung im Aktionärskreis erwartet

Düsseldorf, 23. Februar 2026.

Die bet-at-home.com AG (nachfolgend die "Gesellschaft") hat heute zwei Stimmrechtsmeldungen gem. §§ 33 ff. WpHG erhalten:

  • Herr Stefan Sulzbacher, geboren am 10.10.1974, hat mitgeteilt, dass er seit dem 20.02.2026 Gesamtstimmrechtsanteile im Umfang von 23,85 % an der Gesellschaft hält. Hiervon entfallen 19,86 % auf Instrumente i.S.d § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG, und zwar in Form von aufschiebend bedingten Kaufverträgen. Die Stimmrechte bzw. Instrumente werden Herrn Sulzbacher über die Sulzbacher Unternehmensberatung GmbH ("SUB GmbH") zugerechnet.
  • Herr Franz Ömer, geboren am 06.05.1976, hat mitgeteilt, dass er seit dem 20.02.2026 Gesamtstimmrechtsanteile im Umfang von 24,85 % an der Gesellschaft hält. Hiervon entfallen 19,86 % auf Instrumente i.S.d § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG, und zwar in Form von aufschiebend bedingten Kaufverträgen. Die Stimmrechte bzw. Instrumente werden Herrn Ömer über die Charging Bull Asset Management GmbH ("CBAM GmbH") zugerechnet.

Die Stimmrechtsmeldungen werden von der Gesellschaft veröffentlicht, auf den Inhalt der Veröffentlichungen wird verwiesen.

Die Mitteilungspflichtigen haben der Gesellschaft ergänzend mitgeteilt, dass die SUB GmbH die vorgenannten Kaufverträge über den Erwerb von 19,86 % der Aktien der Gesellschaft geschlossen hat und dass diese Kaufverträge unter der Bedingung der Abgabe einer Unbedenklichkeitsbestätigung gemäß § 4d Abs. 2 Satz 3 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder im Hinblick auf die der bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, als Erlaubnisinhaberin erteilten Glücksspielerlaubnisse in Deutschland für Sportwetten und für virtuelle Automatenspiele gemäß GlüStV 2021 stehen. Die bet-at-home.com Internet Ltd. ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft.

Die Gesellschaft wird die geplante Veränderung der Beteiligungsverhältnisse gemäß § 4d Abs. 2 Satz 1 und 2 GlüStV 2021 unverzüglich der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder anzeigen und diese um Erteilung der Unbedenklichkeitsbestätigung gemäß § 4d Abs. 2 Satz 3 GlüStV 2021 ersuchen.

Die Mitteilungspflichtigen haben der Gesellschaft ferner mitgeteilt, dass die von den vorgenannten bedingten Kaufverträgen umfassten Aktien von der SUB GmbH größtenteils für Rechnung der CBAM GmbH – einer 100%igen Tochtergesellschaft von Herrn Ömer – erworben wurden und dass die SUB GmbH und die CBAM GmbH insoweit abgestimmt vorgehen und eine entsprechende Acting-in-Concert Vereinbarung im Sinne des § 34 Abs. 2 WpHG sowie eine Treuhandvereinbarung geschlossen haben.

Klargestellt sei, dass es sich bei den vorgenannten Instrumenten i.S.d § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG um aufschiebend bedingte Kaufverträge auf insgesamt 19,86 % der Aktien der Gesellschaft handelt, die die SUB GmbH geschlossen hat und dass eine wechselseitige Zurechnung der Instrumente und von Stimmrechten zwischen SUB GmbH und CBAM GmbH erfolgt.

Herr Ömer ist Grunder der Gesellschaft und gehörte ihrem Vorstand bis Ende Februar 2022 an.

Kontakt

Investor Relations

ir@bet-at-home.com

+49 211 545 598 77

www.bet-at-home.ag

(Ende)

Aussender: bet-at-home.com AG
Tersteegenstrasse 30
40474 Düsseldorf
Deutschland
Ansprechpartner: Claus Retschitzegger
Tel.: +49 211 545 598 77
E-Mail: ir@bet-at-home.com
Website: www.bet-at-home.com
ISIN(s): DE000A0DNAY5 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
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