pts20230217010 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Wenn Vermögen vorhanden ist: Nur ein Ehevertrag bringt klare Verhältnisse und bewahrt vor hohen Forderungen

Auch ohne Schuld an der Scheidung müssen vermögende Ehepartner oft für Ex-Partner:in zahlen


Wien (pts010/17.02.2023/08:55)

Trotz der gesetzlichen Gütertrennung, die in Österreich bei Scheidungen gilt, nimmt die Anzahl der Paare, die einen Ehevertrag abschließen, weiter zu. Dies liegt auch an der stetig anwachsenden Zahl der Scheidungen. Ein Ehevertrag ist in den meisten Fällen kein Symbol für Misstrauen, sondern kann vor allem dabei helfen, Streitigkeiten bei Geldangelegenheiten zu vermeiden.

"Es macht vor allem dann Sinn, wenn es Vermögen bei einem der Ehepartner gibt oder aber auch, wenn es Kreditverpflichtungen gibt. Hier müssen die Vermögensverhältnisse beider Ehepartner geschützt werden und das kann man am einfachsten, wenn das Einvernehmen beider Partner noch gut ist. Scheidungen können teuer werden, denn zahlen muss auch oft jener Ehepartner, der ohne Schuld an der Ehekrise ist", so der erfahrene Wiener Scheidungsanwalt Mag. August Mardetschläger.

Bei Streit kann es für den vermögenden Ehepartner sehr teuer werden – oder wenn Schulden im Spiel sind

15.000 Paare lassen sich pro Jahr in Österreich scheiden. Damit neben dem seelischen Schmerz nicht auch noch gravierende finanzielle Probleme entstehen, macht ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt über einen Ehevertrag beide Partner sicherer. Denn im österreichischen Recht ist nicht immer der schuldlose Ehepartner auch von Zahlungen an den oder die Ex befreit. Stichwort Billigkeitsunterhalt. Es können auch Schulden eines Partner sein, die bei der Scheidung, im wahrsten Sinn des Wortes aufgeteilt werden.

Mag. August Mardetschläger: "Grundsätzlich hat der schuldlos Geschiedene einen Anspruch auf Unterhalt in Höhe von 33 Prozent des Einkommens des Ehepartners. Wenn allerdings der unterhaltspflichtigen Person keine sogenannte Selbsterhaltung zugemutet werden kann, kommt laut Entscheidung des OGH zu § 68a EheG ein Billigkeitsunterhalt zum Tragen. Es kann also auch der schuldlos Geschiedene zur Unterhaltskasse gebeten werden. Heikel wird es auch, wenn Schulden eines Partners im Spiel sind. Was ein Ehevertrag bringt und was er kostet, zeigt ein Gespräch mit einem erfahrenen Rechtsanwalt."

Im besten Fall wird ein Beratungsgespräch über einen Ehevertrag bereits vor der Eheschließung vereinbart. Im Nachhinein kann es verdammt teuer werden.

Infos und Beratung unter https://www.scheidungs-anwalt.at oder per Telefon 01/3460897 oder via E-Mail: august@mardetschläger.at.

(Ende)
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