pts20220823012 Bauen/Wohnen, Politik/Recht

Wenn Elektroanlagen in Gebäuden zu "Blitzanlagen" für die Bewohner werden, haften Hauseigentümer und Hausverwalter

Bausachverständiger kennt Probleme und Strafmaß, wenn elektrische Anlagen nicht gewartetet werden


Wien (pts012/23.08.2022/10:00)

Unfälle mit Stromschlägen können massive gesundheitliche Folgen haben, nicht selten sogar mit Todesfolge. Ganz abgesehen von den oft enormen Sachschäden, die durch schadhafte Elektroanlagen entstehen. "Nach derartigen Unfällen stellt sich natürlich immer die juristische Frage der Haftung. Der Gesetzgeber nimmt hier alle Beteiligten in die Verantwortung – auch und vor allem, um Schaden von Bewohnern oder Nutzern des Gebäudes abzuwenden. Wer schuldhaft Mitverantwortung trägt, der sieht sich mit teils enormen Strafzahlungen, wenn nicht sogar mit Gefängnis konfrontiert. Daher ist die regelmäßige Überprüfung aller elektrischen Anlagen in einem Gebäude vor allem auch Schutz zum Selbstschutz", so Jurist und Bausachverständiger Ing. Mag. iur Gottfried Leitner. Er empfiehlt die regelmäßige ÖNORM-B-1300-Objektsicherheitsbegehung durch zertifizierte Experten. "Günstiger kann man sich rechtlich nicht gegen Schadenersatzklagen schützen und vor Gericht nachweisen, dass man alle gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen durchgeführt und Sicherheitsrichtlinien eingehalten hat."

Die Wiener ISHAP GmbH bietet B-1300-Begehungen nach ÖNORM in ganz Österreich an: https://www.gebäudedokumentation.at

Immobilienbesitzer und Verwalter sind haftbar bei Unfällen mit schadhaften Elektroanlagen

In der Praxis geht das Gericht normalerweise nicht von Vorsatz bei einem Unfall aus, aber es überprüft, ob Unterlassung der Sorgfaltspflicht oder fahrlässiges Verhalten vorliegt. Das ist dann gegeben, wenn Hausbesitzer oder Hausverwalter Überprüfungstermine verstreichen lässt, oder schadhafte Anlagen im Gebäude nicht zeitnah repariert werden. Es geht sogar so weit, dass auch eine Überwachung von Handwerkerarbeiten erwartet wird, um sicherzustellen, das fachgerecht gearbeitet wurde.

"Gerade bei größeren Gebäuden ist es für einen Laien fast unmöglich, genaue Schwachstellen zu lokalisieren und die entsprechende Risikobewertung vorzunehmen, noch dazu, wenn auch aktuelle baurechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden müssen. Genau darum empfiehlt sich eine ÖNORM-B-1300-Objektsicherheitsbegehung. Damit ist die Rechtssicherheit gewährleistet", betont Ing. Michael Notz, der Teamleiter für Objektsicherheit der Wiener ISHAP Gebäudedokumentations GmbH.

Vorteile einer ÖNORM-B-1300-Objektsicherheitsbegehung durch zertifizierte Experten:

  • B-1300-Dokumentation aller aktuellen Gefahrenquellen im Gebäude
  • Digitale Verortung der Schäden mit Fotos
  • Digitale Speicherung und Verfügbarkeit des Schadensberichtes in der Cloud
  • B-1300-Prüfbericht der rechtlich absichert, sollte doch Unfall passieren
  • Zertifizierte B-1300-Experten weisen auf Handlungsbedarf hin
  • Minimale jährliche Kosten bei größtmöglicher Rechtssicherheit

Objektsicherheitsbegehungen nach ÖNORM sind die Absicherung vor Schadenersatzforderungen

Der Gesetzgeber ist unerbittlich. Wer durch nicht oder schlecht gewartete elektrotechnischen Anlagen, die Gesundheit oder Sachwerte eines Bewohners oder Nutzer eines Gebäudes in Mitleidenschaft zieht, wird zur Verantwortung gezogen. Das gilt nicht nur für den Besitzer des Gebäudes, sondern auch alle mit Management, Pflege und Verwaltung des Gebäudes beauftragten Unternehmen oder Personen.

"Viele Verantwortungsträger von Hausverwaltungen oder Immobilienunternehmen sind ganz erstaunt, wenn Sie nach einem Unfall plötzlich Post vom Gericht bekommen und mit hohen Strafzahlungen oder sogar Gefängnis konfrontiert sind. Fakt ist, alle Beteiligten müssen jeweils nachweisen, dass sie alles in Ihrer Macht getan haben, um die Sicherheit im jeweiligen Gebäude zu gewährleisten. Genau darum macht eine zertifizierte jährliche B-1300-Objektsicherheitsbegehung Sinn und bringt hohe Rechtssicherheit für Immobilienbesitzer und Hausverwalter", so ISHAP-Experte Ing. Michael Notz. Sein Team führt in ganz Österreich ÖNORM-B-1300- und B-1301-Objektsicherheitsbegehungen in Wohn- und Bürogebäuden durch.

ISHAP Gebäudedokumentations GmbH: https://www.gebäudedokumentation.at



(Ende)
Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH
Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol
Tel.: +43 1 23641320
E-Mail: t.korol@ishap.at
Website: www.ishap.at
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