pts20200428013 Unternehmen/Wirtschaft, Tourismus/Reisen

Weiterhin keine klaren Aussagen zur Zukunft der heimischen Nachtgastronomie

Nachtgastronomie für österreichische Bundesregierung nicht existent


Wien (pts013/28.04.2020/10:24) Große Ernüchterung macht sich unter Österreichs Nachtgastronomen nach der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung zur Wiedereröffnung der Gastronomie am 28. April 2020 breit.

Mit nicht einem Wort wurde diese große Branche der Gastronomie aktiv angesprochen. Erst auf Nachfrage eines Journalisten ging Tourismusministerin Elisabeth Köstinger mit einer kaum aussagekräftigen Antwort darauf ein. Es fehlt weiterhin die Planungssicherheit für Bars, Clubs und Diskotheken, die bekanntlich zwischen 22 und 6 Uhr ihr Kerngeschäft haben.

Die genannte Eigenverantwortung, die Tourismusministerin Köstinger in ihrer Antwort auf die Frage nach der Nachtgastronomie anführte, besteht aus Sicht der Unternehmer nicht im Aufsperren bis 23 Uhr, sondern in deren Verantwortung, ihre Betriebe weiterhin positiv zu bilanzieren und tausende Arbeitsplätze zu erhalten. Am Rande sei erwähnt, dass nachtgastronomische Betriebe die Auflagen für die Gastronomie kaum erfüllen können.

"Es ist der heimischen Nachtgastronomie vollkommen bewusst, dass die Gesundheit und das Allgemeinwohl in Zeiten wie diesen über allem anderen steht, doch ohne jedweder Planungssicherheit hinsichtlich eines möglichen Öffnungstermins werden Gespräche mit Banken zur Zwischenfinanzierung schier unmöglich, sind diese ja schon bei anderen Branchen von großen Hürden gekennzeichnet", führt Stefan Ratzenberger, Sprecher der österreichischen Nachtgastronomen, aus. Und weiter "Mit dieser steten Ungewissheit werden gesunde Betriebe in den Ruin getrieben. Sieht so die von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bezeichnete 'rot-weiss-rote Auferstehung' der österreichischen Wirtschaft aus?"

Aufgrund der weiterhin massiven Einschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bezug auf den Betrieb der Nachtgastronomie, drohen hunderte Betriebe insolvent zu gehen. Tausende Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel.

Bleiben staatliche Planungen zur Hilfe der Nachtgastronomie weiterhin aus, so ist davon auszugehen, dass zwei Drittel aller Diskotheken, Clubs und andere nachtgastronomische Einrichtungen die Corona-Krise nicht überstehen werden.

"Allein in der Bundeshauptstadt Wien erwirtschaftet die Nachtgastronomie jährlich eine Milliarde Euro - ein nicht zu vergessender Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor für die Stadt", so Stefan Ratzenberger. Und weiter: "Es darf nicht passieren, dass gesunde Unternehmen und deren Eigentümer zu Bittstellern in unserem Land werden. Dies betrifft natürlich nicht nur die Nachtgastronomie, sondern alle Branchen der heimischen Wirtschaft."

Nicht zu vergessen die Anpassung des derzeitigen Modells der Kurzarbeit begrenzt für drei Monate. Sollte die Nachtgastronomie erst wieder im Herbst des Jahres öffnen dürfen, so ist auch diese unbedingt bis dahin zu verlängern; andernfalls droht auch von dieser Seite der finanzielle Ruin "im anderen Kleide".

Bleibt zu hoffen, dass Finanzminister Gernot Blümel bei seiner wöchentlichen Pressekonferenz konkrete Unterstützungsmaßnahmen vorstellt und damit endlich aktiv zur Planungs- und somit zur Rechtssicherheit der österreichischen Nachtgastronomie beiträgt.

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