pte20010307071 in Business
Verfügung gegen Telekom wegen Aktiv Plus
Landgericht Bonn untersagt automatische Löschung von Preselection-Einstellung
Bonn (pte071/07.03.2001/17:47)
Das Landgericht Bonn hat der Deutschen Telekom http://www.telekom.de per einstweiliger Verfügung untersagt, Kunden von Mitbewerbern ohne schriftliche Einwilligung auf das Telekom-Netz zurückzuschalten. Der Telekom wurde damit verboten, die Preselection-Einstellung eines Kunden auf das Konkurrenz-Unternehmen zu löschen, was bei Freischaltungen des Telekom-Tarifs Aktiv Plus geschehen war. Bei Zuwiderhandlungen droht der Telekom ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark. Die Entscheidung wurde am Montag von der ersten Kammer für Handelssachen getroffen und heute, Mittwoch, veröffentlicht.
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