pte19990803008 in Business
TV-Sendungen im Web: Zustimmung erforderlich
Gerichtsentscheid pocht auf Urheberrecht des Produzenten
München (pte) (pte008/03.08.1999/10:17)
In einem mit Rechtsschutz der IG Medien durchgeführten Prozeß gegen Focus-TV hat das Landgericht München die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Beitrag, der für Fernsehzwecke produziert worden ist, in das Internet gestellt werden kann. Das Urteil: Grundsätzlich ist mit einer pauschalen Rechteeinräumung für einen Fernsehbeitrag nicht gleichzeitig das Recht für die Nutzung im Internet eingeräumt. Im Ergebnis mußte die beklagte Partei, Focus TV, für die ungenehmigte Verwendung des Beitrags im Internet Schadenersatz an das IG Medien-Mitglied zahlen. (Aktenzeichen: 21 O 15039/98)
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