pte19991008020 in Business
Totale EDV-Überwachung von Mitarbeitern illegal
Datenschutzkommission warnt vor Programm-Downloads
Wien (pte) (pte020/08.10.1999/13:00)
Die unternehmensweite und lückenlose Überwachung der EDV-Arbeitsplätze aller Mitarbeiter verletzt die Menschenwürde und ist unzulässig. Generelle Kontrollen dürfen nur nach Zustimmung des Betriebsrates durchgeführt werden. Dies erklärte die Datenschutzkommission des österreichischen Bundeskanzleramtes (BKA) im Zusammenhang mit einer kürzlich auf den Markt gekommenen Überwachungssoftware.
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