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pte20010131065 in Business

Telekom muss vorläufig Großhandels-Flatrate anbieten

Verwaltungsgericht Köln bestätigt Bescheid der Regulierungsbehörde


Köln (pte065/31.01.2001/17:30)

Die Deutsche Telekom http://www.telekom.de muss vorläufig allen Internet Service Providern eine Großhandels-Flatrate anbieten. Einen entsprechenden Beschluss teilte das Verwaltungsgericht Köln heute, Mittwoch, mit. Das Gericht lehnte in einem Eilverfahren einen Rechtsschutz für den Telekom-Konzern gegen die Verpflichtung zum Angebot ab.

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