pte20010316031 in Business
Telekom muss ISPs vorerst keine Vorleistungsflatrate anbieten
Streit über Abrechnungen mit Konkurrenten bei Call-by-Call-Gesprächen beigelegt
Münster/Bonn (pte031/16.03.2001/13:17)
Die Deutsche Telekom http://www.dtag.de muss Internet Service Providern (ISPs) vorerst keinen Pauschaltarif für die Großhandels-Flatrate anbieten. Eine entsprechende Entscheidung teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster heute, Freitag, mit. Als Begründung nannten die Richter, dass die Telekom-Tochter T-Online http://www.t-online.de ihr Pauschalangebot für die Endkundenflatrate zum 1. März vom Markt genommen hat. Damit sei die Preis-Kosten-Schere zwischen T-Online und konkurrierenden Internet-Service-Providern aufgehoben. http://www.telekom.de/dtag/ipl2/cda/t54/1,4270,12335---1,00.html
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