pte20010425076 in Business
Telekom muss entbündelten Zugang im Ortsnetz gewähren
Konzern darf beim Zugriff auf "letzte Meile" nicht die Bedingungen bestimmen
Berlin (pte076/25.04.2001/19:25)
Die Deutsche Telekom http://www.dtag.de ist dazu verpflichtet, Wettbewerbern in dem Markt für Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden einen entbündelten Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen in ihren Ortsnetzen zu gewähren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht http://www.bverwg.de heute, Mittwoch, entschieden. Die Telekom war lediglich bereit gewesen, ihren Wettbewerbern Zugang zur so genannten "letzten Meile" in Verbindung mit übertragungstechnischen Einheiten zu gestatten, die nach Auffassung des Gerichts eine Modifizierung des Datendurchsatzes durch Kanalisierung oder Kapazitätsbegrenzung bewirkt hätten.
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