pts20040319017 Technologie/Digitalisierung

Telekom Austria beruft gegen weltfremde Entscheidung des Kartellgerichts


Wien (pts017/19.03.2004/11:37) Kartellgericht untersagt auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde Telekom Austria einen genehmigten Tarif - Telekom Austria geht in die Berufung - Entscheidung fern von tatsächlicher Marktrealität - international sind Tarifkombinationen etabliert - europäische Gerichte verlangen ökonomische Begründung von Entscheidungen

Am 18. März 2004 hat das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde einen Beschluss gefasst, wonach Telekom Austria den TikTak-Tarif in der bisherigen Form nicht weiter verwenden darf. Begründet wird dieser Beschluss damit, dass nach Auflassung des Minimumtarifs eine angebliche Verknüpfung des niedrigsten Grundentgelts in der Höhe von 15,98 EUR (inkl. Ust.) mit 60 Gratisminuten geeignet sei, den Markt wettbewerbswidrig zu beeinflussen. Das Kartellgericht hat sich dabei mit den wirtschaftlichen Auswirkungen jedoch nicht näher auseinandergesetzt. Die für die Telekommunikation zuständige Regulierungsbehörde hat sowohl den TikTak-Tarif nach eingehender Prüfung in dieser Form sowie auch die Auflassung des Minimumtarifs genehmigt. Daher liegt es auf der Hand, dass zwei "Behörden" in derselben Sache gegenteilig entschieden haben.

"Wir sind nicht nur über den offensichtlichen Widerspruch der beiden Behörden äußerst verwundert, sondern auch darüber, dass wettbewerbsökonomische Gutachten, die die Leistungsgerechtheit unserer Tarife bestätigen, keinerlei Würdigung unterzogen wurden", so Telekom Austria Vorstand Rudolf Fischer.

Telekom Austria wird gegen diese unverständliche Entscheidung selbstverständlich eine Berufung beim OGH einbringen, da der von der Bundeswettbewerbsbehörde auf Anregung einiger alternativer Telekombetreiber behauptete Missbrauch vom Kartellgericht nicht wirklich bewiesen werden konnte. In den einschlägigen Verfahren vor europäischen Gerichten hingegen rücken die ökonomischen Auswirkungen immer mehr in den Vordergrund.

Sieht man sich den Telefonmarkt in Österreich und auch international genauer an, so wird offenkundig, wie weltfremd der Beschluss des Kartellgerichts inhaltlich ist. Aufgrund der Tarifmodelle im Mobilfunkmarkt sind die Konsumenten Tarifkombinationen mit Freiminuten längst gewohnt. Die Mobilfunker liefern sich derzeit eine Werbeschlacht, bei der die Botschaft "um null Cent telefonieren" dominiert. Und auch international sind solche Tarifmodelle längst gelernte Praxis.

"Die ökonomische Realität am heimischen Telefonmarkt ist geprägt von einem dramatischen Preiskampf zwischen dem Festnetz und dem Mobilfunk. Und in dieser Situation werden die Kunden von Telekom Austria durch den Beschluss des Kartellgerichts auch noch drastisch benachteiligt," so Fischer weiter, der darauf vertraut, dass sich der OGH den realen Marktgegebenheiten nicht verschließen wird.

(Ende)
Aussender: Telekom Austria AG
Ansprechpartner: Ing. Martin Bredl
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