pts20201006030 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Souverän wehrt sich gegen die Verlängerung des Notrechts

Verfassungsfreunde starten Unterschriftensammlung zum Referendum gegen das COVID-19-Gesetz


Bern (pts030/06.10.2020/15:45) Die "ausserordentliche Lage" ist vom Bundesrat zu Unrecht erklärt worden. Diese Ansicht vertreten die "Freunde der Verfassung", die heute die Unterschriftensammlung für ihr Referendum gegen die Verlängerung des Notrechts lanciert haben.

Das am 25. September vom Parlament verabschiedete COVID-19-Gesetz wandelt einen Teil der bundesrätlichen Notverordnungen zur Bekämpfung der Pandemie in dringliches Bundesrecht um und verlängert sie bis Ende 2021. Dagegen wurde bereits im Juni bei Veröffentlichung des ersten Gesetzesentwurfs das Referendum angekündigt. Trotz Entschärfung des Gesetzes und der Verkürzung der Geltungsdauer um ein Jahr starten die "Freundinnen und Freunde der Verfassung", eine Gruppierung mit rund 1000 Mitgliedern, heute die Unterschriftensammlung für das Referendum.

Die Pandemie sei längst überwunden, erklärten sie vor den Medien in Bern und verwiesen auf die konstant tiefen Zahlen an Hospitalisationen und Todesfällen. Gemäss Dr. med. Björn Riggenbach, Allgemeinmediziner aus Neuenburg, misst der PCR-Test nicht das Virus, sondern nur einen ungefährlichen Teil davon. "Solche Resultate sind medizinisch falsch und praktisch irrelevant, denn die Getesteten sind weder infektiös noch krank und deshalb nicht gefährlich." Die Maskenpflicht hält Riggenbach für wirkungslos, wie die steigenden Zahlen "sogenannter Coronafälle" in Kantonen mit Maskenpflicht zeigten. "Wer glaubt 'Nützt's nicht, so schadet's nicht', riskiert mit dem Verfechten der Maskenpflicht die Unterstützung einer Foltermethode."

Das Pandemiemanagement als Ganzes stehe auf schwacher rechtlicher Grundlage, sagte Werner Boxler aus Lausanne, Ko-Präsident der Verfassungsfreunde. Die "ausserordentliche Lage" hätte gemäss der bundesrätlichen Botschaft zum Epidemiengesetz vom 3. Dezember 2010 nur bei einer "worst-case-Pandemie" von der Art der Spanischen Grippe ausgerufen werden dürfen. Eine solche Situation habe höchstens in Modellrechnungen zu Beginn der Pandemie bestanden, als die Daten noch nicht zuverlässig waren. Zudem hatte sich der Bundesrat bei Einführung des Epidemiengesetz zur regelmässigen Überprüfung der Verhältnismässigkeit der Massnahmen verpflichtet, die in einer ausserordentlichen oder einer besonderen Lage getroffen werden. Dies sei im Fall der Corona-Pandemie bis heute nicht geschehen.

Das autokratische Management der Pandemie durch den Bundesrat ist für Marion Russek, Ko-Präsidentin der Verfassungsfreunde, der vorläufige Höhepunkt einer schleichenden Entmachtung des Souveräns zugunsten der Regierung und von Experten. Als Konsequenz ergreifen die Freunde der Verfassung der Verfassung das Referendum nicht nur, weil sie "die Corona-Massnahmen insgesamt für unverhältnismässig halten, sondern weil wir diesen Trend zur Entmachtung des Souveräns brechen wollen".

Marion Russek hält die Gefahr einer Verlängerung des Covid-19-Gesetzes für evident, wie dies mit dringlichem Bundesrecht immer wieder geschehen sei. Das Referendum zwinge den Bundesrat, in dieser Sache klaren Wein einzuschenken. Zudem sei die Rückkehr zu normalen demokratischen Verhältnissen steinig. Nach dem Notrechtsregime der Weltwirtschaftskrise und des Zweiten Weltkriegs brauchte es sieben Volksinitiativen, die alle von Parlament und Bundesrat abgelehnt wurden, bis die direkte Demokratie 1952 wiederhergestellt wurde.

Der Zürcher Kantonsrat Urs Hans bezweifelt, "dass sich die Hälfte der Bevölkerung freiwillig einer Zwangsimpfung unterziehen würde, wie Umfrageergebnisse grosser Verlage vorgeben". Diese Resultate kämen nur zustande, weil die Bevölkerung einer gezielten Angstkampagne ausgesetzt worden sei - eine raffinierte Kommunikation, die nichts dem Zufall überlasse.

Nach Angaben des Mediensprechers Christoph Pfluger wird das Referendum von knapp 28'000 Menschen unterstützt. Rund 30 Regiogruppen seien bereits organisiert. Die Verfassungsfreunde sind deshalb zuversichtlich, dass das Referendum rasch zustande komme und damit ein deutliches Zeichen setze, dass mit dem Souverän nach wie vor zu rechnen sei. Mit dem Referendum gibt sich die Gruppierung nicht zufrieden. In Arbeit ist bereits eine Volksinitiative zur Regeln des Notrechts in der Verfassung, eine Gesetzeslücke, die quer durch alle Parteien anerkannt werde. Mit den Freundinnen und Freunden der Verfassung ist also zu rechnen.

Kontakt:
Christoph Pfluger, Mediensprecher
E-Mail: christoph.pfluger@verfassungsfreunde.clubdesk.com
Mobil: +41 79 651 05 35
Web: https://verfassungsfreunde.ch - https://notrecht-referendum.ch

(Ende)
Aussender: Freunde der Verfassung
Ansprechpartner: Christoph Pfluger
Tel.: +41 79 651 05 35
E-Mail: christoph.pfluger@verfassungsfreunde.clubdesk.com
Website: notrecht-referendum.ch
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