Software überprüft Telko-Mindestversorgung
Verbraucher brauchen für neue Messkampagne "RaVT" der Bundesnetzagentur nur einen Tag
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Eigene "Leitung" überprüfen: Neue Software macht dies möglich (Foto: pixabay.com/OleksandrPidvalnyi) |
Bonn (pte023/17.12.2025/12:30)
Ihr Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten können Verbraucher in Deutschland nun mit der neuen Mess-Software "RaVT" der Bundesnetzagentur durchsetzen. Die Mindestversorgung liegt derzeit bei 15 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download, fünf Mbit/s im Upload und 150 Millisekunden Latenz.
Registrierung nicht nötig
Der Bonner Behörde nach lässt sich die gesamte Messkampagne ohne Registrierung binnen eines Tages abschließen. Nötig seien zehn Messungen, die in zwei Blöcken mit je fünf aufeinanderfolgenden Messungen ablaufen. Zwischen den Blöcken sei eine zehnstündige Pause einzuhalten, damit lediglich kurzfristige Versorgungsunterbrechungen erkannt werden.
Im Anschluss an die Messung wertet das Messprotokoll aus, ob ein Anhaltspunkt für eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten besteht. In dem Fall werden Verbraucher gebeten, das Messprotokoll über einen direkten Link zum Kontaktformular an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Diese führt dann weitere Ermittlungen.
Recht auf gute Versorgung
Laut Telekommunikationsgesetz hat jeder Bürger seit Dezember 2021 einen Rechtsanspruch auf die "Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe". Die Parameter für die Mindestversorgung werden regelmäßig überprüft und bewertet.
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