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pte19990716016 in Business

SigG: Eigenhändige Unterschrift nur noch bei Notar, Grundbuch und Bürgschaft

Österreich beim Signaturgesetz in Vorreiterrolle


Wien (pte) (pte016/16.07.1999/11:48)

Das am Mittwoch im Nationalrat einstimmig beschlossene Bundesgesetz über elektronische Signaturen http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/I/his/020/I02065_.html (SigG) ist das erste seiner Art in Europa. Mit dem neuen Gesetz sollen die Vertragspartner rechtlich einwandfreie Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr bekommen. In Kraft tritt das Signaturgesetz zu Beginn des nächsten Jahres. Damit sind elektronische Signaturen erstmals in ihren Rechtswirkungen der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

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