pte19990716016 in Business
SigG: Eigenhändige Unterschrift nur noch bei Notar, Grundbuch und Bürgschaft
Österreich beim Signaturgesetz in Vorreiterrolle
Wien (pte) (pte016/16.07.1999/11:48)
Das am Mittwoch im Nationalrat einstimmig beschlossene Bundesgesetz über elektronische Signaturen http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/I/his/020/I02065_.html (SigG) ist das erste seiner Art in Europa. Mit dem neuen Gesetz sollen die Vertragspartner rechtlich einwandfreie Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr bekommen. In Kraft tritt das Signaturgesetz zu Beginn des nächsten Jahres. Damit sind elektronische Signaturen erstmals in ihren Rechtswirkungen der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
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