pts20040212001 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Seminar: Die Mechanismen des Kunstmarktes

Experten-Informationen schützen vor Flops und Fälschungen


Wien (pts001/12.02.2004/00:12) Kürzlich wurde der oberösterreichische Tischlermeister verurteilt, der Bilder von Arnulf Rainer und Hermann Nitsch gefälscht und an Kunstfreunde verkauft hat. Das Urteil des Landesgerichts Linz lautet auf schweren, gewerbsmäßigen Betrug. Dem war ein Geständnis des Angeklagten voraus gegangen. Dies und die Tatsache, dass er den Schaden überwiegend wieder gutgemacht habe, habe auf das Urteil mildernd eingewirkt, betonte der Richter und verurteilte den Fälscher zu einem Jahr auf Bewährung.

"Immerhin hat der Tischler mit diesen Bildern 33.000 Euro lukriert, was für den österreichischen Kunstmarkt gar nicht so wenig ist. Offenbar ist die Nachfrage nach einem billigen Rainer enorm", erklärt Hubert Thurnhofer, Präsident der IG Galerien. "Aber wir wollen uns nicht über die Käufer lustig machen, die auf solche Fälschungen rein fallen. Für die IG Galerien ist dies ein aktueller Anlass, die Seminare für Kunstinvestoren und Kunstfreunde, die den Kunstmarkt kritisch hinterfragen, fortzusetzen. Themen wie Preisbildung und Risikofaktoren beim Kunstkauf werden in diesen Seminaren ausführlich diskutiert."

Der nächste Seminar-Termin ist am Freitag, den 26. März 2003
Leitung des Seminars: Hubert Thurnhofer und Georg Haslinger
Details siehe: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=040128022

Im Seminar für Kunstinvestoren informiert Rechtsanwalt Andreas Cwitkovits über die wichtigsten rechtlichen Aspekte beim Kunstkauf und illustriert an nationalen und internationalen Beispielen, worauf Kunstsammler achten sollten.

"Juristisch interessant wird die Sache dann, wenn Fälschungen vor der Aufdeckung in weitere Hände gelangen, egal ob Private oder Händler. Was bedeutet gutgläuber Kauf oder Verkauf, welche Nachforschungspflichten hat der Verkäufer, was kann der Käufer machen, wenn ein Kunstwerk irrtümlich eine falsche Zuschreibung erhält? Diese Fragen betreffen nicht nur Antiquitäten, sondern wie das Beispiel des oberösterreichischen Tischlers zeigt, durchaus auch Werke lebender Künstler", erklärt der Kunstrecht-Experte Cwitkovits. http://www.kunstrecht.at/

(Ende)
Aussender: Galerie Atelier T
Ansprechpartner: Hubert Thurnhofer
Tel.: 01 / 319 5833
E-Mail: hubert.thurnhofer@chello.at
|