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FRüHERE MELDUNGEN

pte19991219007 in Business

ORF-Gebühren: Das ist ab 1. Jänner neu

Keine Erhöhung der Entgelte - Meldepflicht für Autoradios entfällt


Wien (pte) (pte007/19.12.1999/13:00)

Ab 1. Jänner 2000 ergibt sich für Rundfunkteilnehmer eine Reihe von Neuerungen: Die Bewilligungspflicht für den Betrieb von Radio- und Fernsehgeräten wird durch eine einfache Meldepflicht ersetzt. Anstelle des bisherigen zeitraubenden "Amtsweges" muss in Zukunft nur noch ein einfaches Meldeformular an die zuständige Stelle geschickt werden. Die Stempelmarke von 180 Schilling, die bisher für eine Rundfunkbewilligung notwendig war, entfällt ersatzlos. Und die Bewilligungs- bzw. Meldepflicht für den mobilen Rundfunkempfang - zum Beispiel für Autoradios - entfällt.

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