pte20090107022 in Business
Online-Videoseiten triumphieren in Copyright-Streit
Veoh neuerlich vor Gericht erfolgreich
San Diego (pte022/07.01.2009/13:55)
Online-Videoseiten können einen neuen maßgeblichen Erfolg vor Gericht für sich verbuchen. Wie das Wired Magazine berichtet, hat ein US-Bundesrichter entschieden, dass der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) die Portalbetreiber vor Urheberrechtsverletzungen schützt, solange sie sich daran halten, gemeldete Inhalte zu entfernen. Demzufolge liegt bei Seiten wie YouTube, MySpace und Co nur eine begrenzte Verantwortung in punkto Copyrights. Der aktuelle Richterspruch fiel im Zuge einer Klage seitens Universal Music gegen die Videoseite Veoh http://www.veoh.com . Universal hatte das Videoportal beschuldigt, Urheberrechtsverletzungen zu fördern, weil es seinen Nutzern ermöglichte, geschützte Videoinhalte des Musikunternehmens auf der Plattform hochzuladen.
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