pts20250506005 in Leben

Online-Todesfeststellung ohne Arztkontakt

Lichtblick Bestattung kritisiert gesetzeswidrige Praxis in Niederösterreich


Neulengbach/Wiener Neustadt (pts005/06.05.2025/08:40)

In einem aktuellen Fall wurde Lichtblick zu einer Abholung in ein Pflegeheim in Wiener Neustadt gerufen. Am Telefon teilte das Heim mit, dass der Leichnam freigegeben sei. Vor Ort stellte sich jedoch heraus: Es lag keine gesetzeskonforme Freigabe vor, lediglich eine Todesfeststellung war online eingetragen – ohne dass ein Arzt persönlich anwesend war. Ein Lichtblick im Umgang mit Tod und Abschied sieht anders aus.

Tatsächlich wurde dieser Vorgang zwischen Notdiensten und Ärztekammer so vereinbart. Laut einer Information der Bestatterinnung verhält sich die Regelung wie folgt: Zusammenfassung aus einem Mail der Wirtschaftskammer: Bei erwartet verstorbenen Personen kann, nach Ausschöpfen aller niedergelassenen Ressourcen (ansässige Ärzte wie bisher), eine Acute Community Nurse (ACN) - gemeinsam mit einem Telenotarzt/einer Telenotärztin von Notruf Niederösterreich - eine telemedizinische Todesfeststellung durchführen (144).

Wichtig ist, dass dieses Ausschöpfen aller niedergelassenen Ressourcen von dem Bestattungsunternehmen auch entsprechend dokumentiert wird. Im vorliegenden Fall war eine Diplomkrankenschwester vor Ort. Doch auch diese ließ die Aktion fassungslos zurück. Denn eigentlich sollte eine Checkliste abgearbeitet werden. Diese Checkliste umfasst Pupillenkontrolle, Pulskontrolle (zentral/peripher), EKG und kurze Anamnese. Die Krankenschwester verwies darauf, dass es im Pflegeheim kein EKG gäbe. Darauf meinte der Notarzt, dass wäre blöd aber naja. Die Todesfeststellung wurde ausgestellt.

Problem Totenbeschau NÖ

Laut geltendem Bestattungsgesetz Niederösterreich (§ 7 Abs. 1) hat die Totenbeschau "innerhalb von 24 Stunden ab Einlangen der Anzeige zu erfolgen". Doch was, wenn – wie regelmäßig an Wochenenden in Wiener Neustadt – kein Arzt verfügbar ist? Notärzte sind nicht im Dienst, ein Totenbeschauarzt nicht anwesend.

Die Folgen sind weitreichend – für Angehörige, Pflegeheime und Bestattungsunternehmen gleichermaßen. Viele Pflegeeinrichtungen verfügen über keine Kühlmöglichkeiten, ebenso wenig wie Privatkliniken. Dadurch kommt es regelmäßig zu vorzeitigen Abholungen vor der gesetzlich vorgeschriebenen Totenbeschau. Die Verstorbenen werden in Leichenhallen zwischengelagert, oft über mehrere Tage, was nicht nur pietätlos, sondern auch kostentreibend ist.

Jörg Bauer, Gründer von Lichtblick Bestattung, erklärt: "Ein reiches Land wie Österreich sollte es schaffen, jedem Menschen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen – auch am Wochenende. Der aktuelle Zustand in Niederösterreich ist ein gesundheitspolitisches Armutszeugnis und ignoriert das geltende Recht. Wir fordern eine Rückkehr zur verpflichtenden persönlichen Todesfeststellung oder zumindest an das Einhalten der Checkliste – denn eine digitale Feststellung ohne Null-Linie und ohne Anwesenheit eines Arztes ist kein würdiger Umgang mit dem Tod."

Lichtblick Bestattung fordert daher nicht nur mehr Transparenz, Fortbildung und Gesetzestreue von Behörden und Pflegeheimen, sondern auch eine rasche Reform des Leichenschauwesen in Niederösterreich. Es kann nicht sein, dass die Würde des Menschen mit dem letzten Atemzug endet – auch dann nicht, wenn er in einem Pflegeheim stirbt.

Über Lichtblick Bestattung
Lichtblick Bestattung steht für eine neue Kultur des Abschieds. Wir glauben nicht an den Tod – sondern an Übergänge. Als einziges Bestattungsunternehmen in Österreich bieten wir maximale Flexibilität bei Lebensfeiern und setzen uns aktiv gegen überholte Gesetze und Einschränkungen ein. Unser Ziel: Ein Lichtblick für alle, die gehen – und für alle, die bleiben.

(Ende)
Aussender: Lichtblick GmbH
Ansprechpartner: Jörg Bauer
Tel.: +43 676 603 24 12
E-Mail: bauer@lichtblick.rip
Website: www.lichtblick.rip
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