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pte19990814023 in Business

Neues Rundfunkgebührengesetz bringt Erleichterung für Gastronomie

Wirte müssen ab 1.1. 2000 nur mehr für ein Rundfunk- oder Fernsehgerät Gebühren entrichten


Wien (pte) (pte023/14.08.1999/15:23)

Was nach jahrzehntelangen Verhandlungen bereits 1995 für die Hoteliers deutliche Erleichterungen brachte, wird nun ab 1.1.2000 auch für die Gastromonie gelten: Mit der Novelle zum Rundfunkgebührengesetz können die rund 40.000 österreichischen Gastronomiebetriebe eine unbeschränkte Anzahl von Rundfunk- und Fernseheinrichtungen in den Gasträumen betreiben. Die Gebühr muss nur einmal, für einen Apparat, entrichtet werden. "Manchmal zahlt es sich eben doch aus lange und beharrlich zu verhandeln", kommentiert Hansjörg Kröll, Obmann der Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft den Erfolg des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich http://www.wk.or.at .

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