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pte19990827014 in Business

Neues Domain-Urteil in USA lässt Cybersquatter hoffen

Verwendung von Markennamen nicht unbedingt rechtswidrig


München (pte) (pte014/27.08.1999/08:00)

Eine neues Urteil aus den USA zeigt im Fall des Markenrechtes, wie unterschiedlich die Rechtsgrundlagen diesseits und jenseits des Atlantik ausfallen. Laut diesem Urteil kann ein Markeninhaber nicht in jedem Fall Anspruch auf eine Domain erheben, unabhängig davon, zu welchem (Geschäfts-) Zweck diese Domain benutzt wird. Im konkreten Fall hatte sich der Kläger auf den Federal Trademark Dilution Act aus dem Jahr 1995 berufen, weil er eine "Verwässerung" seiner Markennamen befürchtete. Er hatte den Namen "Avery Dennison" als Name seiner Bürobedarfshandlung schützen lassen und ein Freemal-Service bietet die Domains avery.com und dennison.com als Mailadressen an.

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