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pte20010504042 in Business

Netze von Telekom und Arcor bleiben vorerst getrennt

Oberverwaltungsgericht revidiert Anordnung der Regulierungsbehörde


Münster (pte042/04.05.2001/13:48)

Die Deutsche Telekom http://www.dtag.de muss ihre Netze vorerst nicht mit den Netzen von Mannesmann Arcor http://www.arcor.de zusammenschalten. Diese Entscheidung teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster http://www.ovg.nrw.de am Freitag mit. In der Begründung hieß es, dass die angefochtene Zusammenschaltungsanordnung der Regulierungsbehörde voraussichtlich rechtswidrig sei. http://www.jura.uni-muenster.de/OVG/Presse/2001/p010504.htm

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