DNA-Archiv: Ancestry lässt Polizei abblitzen
Anforderung von US-Gericht abgelehnt - Laut Unternehmen unzulässiger Eingriff in Privatsphäre
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DNA: US-Gericht wollte Ancestry-Daten (Foto: pixabay.com, TheDigitalArtist) |
Lehi/Wien (pte014/04.02.2020/11:30) Die Ahnenforschungsplattform Ancestry http://ancestry.de hat 2019 von einem US-Gericht die Aufforderung erhalten, der Polizei Zugang zu ihren DNS-Profilen zu geben. Jedoch verweigerte das Unternehmen, die Daten auszuhändigen, um die Privatsphäre seiner Kunden zu schützen, wie der jetzt veröffentlichte Transparenzbericht zeigt. Das Archiv der Firma enthält etwa 16 Mio. DNA-Profile.
"Rechtslage kann sich ändern"
"In Österreich gibt es kein Verbot, genetische Daten an ein Gericht auszuhändigen, wenn ein konkreter Verdacht besteht und die betroffene Personengruppe überschaubar ist. Im Fall von Ancestry wäre es nicht zulässig, weil die Personengruppe sehr groß ist und die Polizei sie ohne bestimmten Verdacht durchstöbern würde. Diese Rechtslage kann sich in den kommenden Jahren jedoch ändern, weil sich die forensischen Methoden auch weiterentwickeln", sagt Hans Zeger, Obmann von Arge Daten http://argedaten.at , im pressetext-Gespräch.
Laut Ancestry hat ein Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania den Zugang zur DNS-Datenbank gefordert. Die Profile sollten der Polizei bei forensischen Ermittlungen helfen. In den vergangenen Jahren hat die Methode der Genetischen Genealogie, bei der DNA-Profile aus Datenbanken mit Spuren von Tatorten verglichen werden, mehrere Erfolge gefeiert. Unter anderem wurde dadurch im Jahr 2018 ein neuer Verdächtiger im berüchtigten "Golden State Killer"-Fall gefunden.
"Möglichst enge Offenlegung"
Einem Sprecher von Ancestry zufolge darf die Polizei nicht auf das gesamte Archiv des Unternehmens zugreifen. Die Anforderung des Gerichts sei rechtlich nicht korrekt gewesen. Außerdem habe sich das Gericht seit der Ablehnung nicht mehr gemeldet. "Wir werden immer die Privatsphäre unserer Kunden vertreten und Offenlegungen möglichst eng halten", so der Sprecher. In sechs Fällen hat Ancestry im Jahr 2019 Informationen an Gesetzesvertreter ausgehändigt, die jedoch nicht die gesamte Datenbank betrafen.
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