ptp20200127019 Technologie/Digitalisierung, Produkte/Innovationen

digiZIEL: Auf "Du & Du" mit allen österreichischen Gesetzen


Wien (ptp019/27.01.2020/12:55) Ein Fahrtenbuch führt niemand "zum Spaß", sondern um gemäß §8 Einkommenssteuergesetz Steuervorteile zu genießen - und zwar als Unternehmer wie auch als Dienstnehmer. Gerade zu Jahresanfang, wo die Themen Steuer und Buchhaltung aktuell sind, wird deutlich, wie wichtig ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch ist; denn nur, wenn es alle Vorgaben des Finanzamtes erfüllt, wirkt es sich monetär aus.

Zu den Vorgaben, die das Finanzamt an ein Fahrtenbuch stellt, gehören: ein sogenanntes "Radierverbot" (dh Unmanipulierbarkeit), eine geschlossene Form (keine "Zettelwirtschaft"), zeitnahes Erfassen (nicht "ruck-zuck" vor Jahresabschluss) und Plausibilität (keine "Märchenbücher").

"Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Finanzprüfer bei Fuhrparkbetreibern geradezu pingelig die Fahrtenbücher kontrollieren", erzählt MMag. Robert Tarbuk, Geschäftsführer der Infostars GmbH, aus der Praxis. "Oft rufen uns Steuerberater erst dann hängeringend an, wenn die Prüfer in den Räumlichkeiten der Unternehmen stehen." Denn: Die Papier-Heftchen sind oftmals lückenhaft oder unplausibel. Ebenfalls fallen reihenwese Excel-Fahrtenbücher bei den strengen Damen und Herren des Fiskus durch.

Vollautomatisches Fahrtenbuch wirkt sich steuerlich für Dienstnehmer aus

"Das Einkommenssteuer-Gesetz bei weitem nicht die einzige gesetzliche Vorgabe, die beim Führen eines Fahrtenbuches zu berücksichtigen ist", so Tarbuk. Dazu kommen Lohnsteuer- und Arbeitsschutzgesetz auf Seiten des Dienstnehmers und die verschiedenen Datenschutzgesetze (DSGVO und das österreichische Datenschutzgesetz) auf Seiten des Dienstgebers. "Die Abbildung des Lohnsteuer-Gesetzes ist für Dienstnehmer und ihren Sachbezug enorm wichtig", so Tarbuk, dessen digiZIEL einfach und vollautomatisch zwischen Privat- und Dienstfahrten trennt.

Gelernter und begeisterter Jurist designt Fahrtenbuch

digiZIEL, das finanzamttaugliche Fahrtenbuch von Infostars, inkludiert alle diese Vorgaben bis ins letzte Detail zu 100 % und das deshalb, weil sein Begründer ein gelernter Jurist ist. "Es macht mir Spaß, mich durch Gesetzestexte zu arbeiten und mein Produkt so zu designen, dass es allen Anforderungen superpräzise entspricht." Dazu steht Tarbuk auch in konstantem Austausch mit österreichischen Anwälten, um aktuelle Rechtssprechungen zu inkludieren. "Vor allem der Schutz der Privatsphäre von MitarbeiterInnen ist hier oft ein Thema", erzählt er aus der Praxis. "Und weil digiZIEL so gesetzeskonform ist, braucht ein Dienstgeber nur bei GPS-Ortung die Zustimmung der Dienstnehmer."

"digiZIEL", das "Finanzamt-Fahrtenbuch" von Infostars, dem österreichischen GPS-Spezialisten für das Fuhrpark-Management, wird aufgrund seiner Genauigkeit auch von vielen Unternehmen verwendet wird, die es gar nicht für den Fiskus, sondern für interne Arbeiten und Statistiken brauchen. Mehr als 700 Firmen im In- und Ausland mit Pools von ein bis mehreren hundert Fahrzeugen zählt das in Wien-Döbling beheimatete KMU Infostars zu seinen Kunden.

Über Infostars
Die 2007 gegründete Infostars GmbH ist ein österreichisches Unternehmen mit Sitz in Wien und bietet primär maßgeschneiderte GPS-Lösungen speziell für das Fuhrparkmanagement an. Der Unternehmer MMag. Robert Tarbuk hat dafür seine eigene Lösung entwickelt. Diese besteht aus einer eigens programmierten, webbasierten Software und einer speziell angefertigten GPS-Hardware, für GPS-Ortung und -Alarmanlage, Aufzeichnung von Routenplanung sowie Führen eines Fahrtenbuches. Infostars vertreibt seine Produkte primär für Firmenkunden in Österreich, Deutschland, Slowakei, Italien und Dänemark. Mehr Informationen unter: http://www.gps-infostars.com/

Hochaufgelöstes Bildmaterial finden Sie hier (Abdruck honorarfrei):
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Nachstehende Copyrights: Infostars
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(Ende)
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