pte20190416022 in Business
Googles Datenschutzerklärung ist rechtswidrig
Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands erfolgreich - Zustimmung von Usern reicht nicht
Berlin (pte022/16.04.2019/12:30)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://vzbv.de hat erfolgreich gegen Googles Datenschutzerklärung von 2012 geklagt. Laut dem Berliner Kammergericht verstoßen große Teile der Erklärung gegen die im Mai 2018 in der gesamten EU erlassene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der Datenschutzerklärung räumte sich Google demnach ungerechtfertigt umfangreiche Rechte zur Erhebung und Nutzung der Kundendaten ein.
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