Beleidigter US-Anwalt klagt Bewertungsportal
Schlechte Kritiken als Grund - Geringe Erfolgsaussichten
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Gerechtigkeit: auch für Anwälte (Foto: pixelio.de, Karl-Heinz Laube) |
Fort Lauderdale (pte021/27.02.2012/13:45) Ein Anwalt aus Florida strebt rechtliche Schritte zur Schließung des Anwalt-Bewertungsportals LawyerRatingz http://lawyerratingz.com an. Grund sind einige schlechte Kritiken, die Klienten auf der Seite hinterlassen haben. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) https://eff.org , eine Non-Profit-Organisation zum Schutz der Online Rechte, hat einen Antrag bei einem US-Richter eingebracht, der LawyerRatingz vor solchen Angriffen schützen soll. Laut EFF schützt US-Recht Online-Plattformen vor Angriffen, die aufgrund von Aussagen ihrer Nutzer geschehen.
"Auch in Deutschland gibt es schon erste Bewertungsplattformen für Anwälte. Solange die Kritik sachlich begründet ist, muss ein Anwalt damit leben. Schmähkritik ist jedoch nicht zulässig", sagt Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln http://www.rak-koeln.de , gegenüber pressetext.
Sinnvolles Angebot
Der Anwalt Drian Philip Thomas aus Fort Lauderdale hat eine schriftliche Klagsandrohung an LawyerRatingz geschickt. Darin fordert er die Schließung der Seite oder zumindest die Entfernung sämtlich Bewertungen, die sich auf seine Person beziehen. Einige ehemalige Kunden hatten Thomas schlechte Noten für Wissen, Kommunikation, Hartnäckigkeit und die allgemeine Qualität seiner Arbeit gegeben. Obwohl es auch positive Kritiken gibt, sieht der Anwalt seinen Ruf geschädigt. Seine Kanzlei habe aufgrund der Einträge bei LawyerRatingz Geschäftseinbußen hinnehmen müssen, argumentiert Thomas.
"Solche Plattformen können durchaus Sinn machen. Potenzielle Kunden können sich ein Bild von der Arbeitsweise eines Anwalts machen. Allerdings sollten sich die Verbraucher nicht auf eine einzelne Kritik verlassen, da es auch Manipulationsversuche geben kann. Grundsätzlich müssen sich Anwälte der Kritik aber stellen", so Huff.
Beliebtes Forum
"Engagiert diesen Anwalt nicht" und "Er hat nichts erreicht" heißt es in zwei negativen Bewertungen, die Thomas auf der Rating-Plattform erhalten hat. Auf LawyerRatingz sind über 42.000 Kritiken für diverse Anwälte zu finden. Thomas ist der erste, der die Seite verklagen will. Das hat auch einen Grund. Wie die EFF in ihrem Antrag an einen US-Richter in San Francisco feststellt, schützt der Communication Decency Act von 1996 "interaktive Comuter-Angebote davor, als Verleger oder Sprecher jedweder Information von Dritten behandelt zu werden". Nach Ansicht der EFF schützt dieses nationale Gesetz LawyerRatingz sogar dann, wenn ein Gericht auf bundesstaatlicher Ebene die Klage akzeptiert.
Damit sind die Aussichten des vergrämten Anwaltes auf erfolgreiche rechtliche Schritte gegen die Bewertungsplattform äußerst gering. Theoretisch könnte Thomas versuchen, gegen die Urheber der Postings wegen Verleumdung vorzugehen. Da die Einträge anonym erfolgen, ist auch dieser Schritt nicht sehr erfolgsversprechend. Webseitenbetreiber in den USA sind nur dann zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet, wenn ein Fehlverhalten erwiesen ist. Thomas müsste also ein Gericht dazu bringen, seine Bewertungen zur Diffamierung zu erklären.
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