pte20120120008 in Business

Patentamt fordert Kompetenzbündelung für Patente und Urheberrechte

Geteilte Zuständigkeit in Österreich für Kunden lästig - International einmalig


Stapel: Trennung Urheber- und Patentrecht verwirrt (Foto: pixelio.de/berlinpics)
Stapel: Trennung Urheber- und Patentrecht verwirrt (Foto: pixelio.de/berlinpics)

Wien (pte008/20.01.2012/12:15) Überschneidungen und geteilte Kompetenzen im Bereich Patent- und Urheberrecht sind oft Ursache für unnötig lange und komplizierte Verfahren. Das Österreichische Patentamt http://patentamt.at fordert daher eine Bündelung der Kompetenzen. Aktuell fällt das Urheberrecht in Österreich in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums, während die Patente vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. der ausgelagerten Behörde, dem Patentamt, administriert werden. Kunden müssen sich bei Überschneidungen und Unklarheiten oft an zwei Stellen wenden. Die Alpenrepublik steht mit dieser Aufteilung international ziemlich allein da.

"Die Aufteilung der Zuständigkeiten für Gesetzesmaterien ist eine politische Entscheidung. Im Sinne des Gesamtschutzes des geistigen Eigentums wäre es von Vorteil, wenn auch Fragen des Urheberrechts beim Patentamt angesiedelt wären", meint der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Friedrich Rödler, gegenüber pressetext.

Verbesserte Serviceleistung

Auch international ist laut Rödler die Wahrnehmung der Angelegenheiten des Urheberechts durch die jeweiligen nationalen Patentämter "best practice". "Der Sinn, das Urheberrecht in die Agenden des Patentamtes anzusiedeln, wäre eine verbesserte Serviceleistung für die österreichische Wirtschaft, da die Expertise und der Schutz des geistigen Eigentums in einer Hand wären", betont Rödler.

Vor allem im Hinblick auf Neue Medien und Software wäre dies hilfreich. Außerdem wäre es auch ein Vorteil für Bürger wie Unternehmen, die sich dann nicht mehr bei "artverwandten" beziehungsweise zusammengehörigen Themen - zum Beispiel Software - an verschiedene Stellen wenden müssten. Schließlich kann es beim Schutz von Computerprogrammen zu einer partiellen Überlagerung von Patent- und Urheberrecht kommen.

Naturgemäß sieht das Justizministerium die Sache ganz anders. "Wir verfügen schon lange über die nötige Expertise. Außerdem ist das Urheberrecht inhaltlich eher dem Zivilrecht verwandt und ziemlich verschieden vom Patentrecht", unterstreicht Christian Auinger, Leiter der Abteilung für Urheber-, Kartell- und Grundbuchsrecht, im Gespräch mit pressetext.

Für Rechtsanwalt Albrecht Haller http://netlaw.at liegt der Hauptgrund für die bisherige Trennung im Entstehungsprozess: "Das Urheberrecht ist kein Registerrecht und entsteht durch den Schöpfungsakt." Eine Anmeldung sei daher nicht notwendig. "Es bedarf auch keiner Anlaufstelle für die Bürger", meint der Anwalt im pressetext-Interview. Etwaige Klärungen erfolgen letztendlich durch die Gerichte.

Österreichische Besonderheit

Im deutschsprachigen Raum ist die Trennung der Zuständigkeiten eine Ausnahme. Das Patentamt in Deutschland, das dem Bundesministerium für Justiz http://bmj.de untergeordnet ist, ist für beide Bereiche zuständig, und auch in der Schweiz ist das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum http://ige.ch für sämtliche Belange des Urheberrechts und Patentrechts verantwortlich. Auch international werden die beiden Bereiche in den meisten Staaten - wie zum Beispiel Kanada, USA, Großbritannien und Russland - vereint administriert.

(Ende)
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