pts20100707015 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Raiffeisen International: Ordentliche Hauptversammlung am 8. Juli

Live-Übertragung im Internet


Wien (pts015/07.07.2010/10:15) Morgen, Donnerstag, findet die Ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen International Bank-Holding AG http://www.ri.co.at statt.

Zeit:
Donnerstag, 08. Juli 2010
10 Uhr

Ort:
Wiener Stadthalle
Halle F
Vogelweidplatz 14
1150 Wien

Der Tagesordnungspunkt 1 wird live im Internet übertragen und kann unter http://www.ri.co.at von Aktionären bzw. der interessierten Öffentlichkeit verfolgt werden.

Ansprechpartner für Journalisten:
Michael Palzer
+43 1 71707-2828
michael.palzer@ri.co.at

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2009, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009 sowie des Corporate-Governance-Berichts des Vorstands.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.

6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 und die durch die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 11 a) zu beschließenden Verschmelzung in das Firmenbuch bedingte Wahl des Bankprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 und 2011.

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Ziffer 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und gegebenenfalls einzuziehen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien.

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung insbesondere zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 sowie sonstige Änderungen in §§ 3, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17 und 18; § 19 wird neu aufgenommen und der bisherige § 19 als § 20 nummeriert.

Tagesordnungspunkte im Zusammenhang mit der Verschmelzung

9. Wahlen in den Aufsichtsrat, die durch die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 11 a) zu beschließenden Verschmelzung in das Firmenbuch bedingt sind.

10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Ziffer 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 5 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung ist durch die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 11 a) zu beschließenden Verschmelzung in das Firmenbuch bedingt.

11. Beschlussfassung über die Verschmelzung
a) Beschlussfassung über die Verschmelzung der Cembra Beteiligungs AG, FN 125395 f, als übertragende Gesellschaft durch Übertragung des Vermögens als Ganzes mit Stichtag zum 31.12.2009, 24:00 Uhr, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Raiffeisen International Bank-Holding AG, FN 122119 m, als übernehmende Gesellschaft mit Kapitalerhöhung bei dieser und Genehmigung des Verschmelzungsvertrages. b) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Raiffeisen International Bank-Holding AG von EUR 471.735.875,00 um EUR 124.554.753,20 auf EUR 596.290.628,20 durch Ausgabe von 40.837.624 neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) zur Durchführung der Verschmelzung mit der Cembra Beteiligungs AG. Das Bezugsrecht nach § 153 AktG entfällt gemäß § 223 Abs 1 AktG. c) Beschlussfassung über die mit der Eintragung der Verschmelzung (einschließlich der Kapitalerhöhung) in das Firmenbuch bedingten Änderungen der Satzung in §§ 1, 2, 4, 6, 9 und 15; § 18a wird neu aufgenommen.

(Ende)
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