pts20100420037 Medizin/Wellness, Politik/Recht

Pharmaunternehmen behördlich verpflichtet, Arzneimittelabgabe zu kontrollieren

Pharmaunternehmen erfüllen Vorschriften von AGES PharmMed und EMA


Wien (pts037/20.04.2010/16:26) Bei innovativen Medikamenten mit sensiblen Indikationen, wie Immunologika, Impfstoffen sowie Medikamenten gegen Krebs oder Aids kann es behördliche Auflagen geben, dass Pharmaunternehmen dokumentieren müssen, an wen das Arzneimittel abgegeben wird. Pharmig Generalsekretär Jan Oliver Huber: "Pharmaunternehmen sind bei manchen Medikamente behördlich verpflichtet, Patientendaten zu erheben und zu dokumentieren. Diese Maßnahme dient ausschließlich der Arzneimittelsicherheit." Es gibt bestimmte Auflagen der Behörde an eine erforderliche Dokumentation: Aufklärung und Information des verschreibenden Arztes, Indikation und Patienteninitialen. In der Fachsprache wird diese Sonderregelung "kontrolliertes Distributionssystem" genannt. Sie wird von Pharmaunternehmen mit größtmöglicher Verantwortung erfüllt.

Österreichische Arzneimittelversorgung sichern

Neben der Arzneimittelsicherheit sind Pharmaunternehmen gemeinsam mit Großhandel und Apotheken dafür verantwortlich, eine ausreichende Versorgung aller Österreicherinnen und Österreicher mit Arzneimitteln sicherzustellen. Der aktuell zu beobachtende Trend, dass Arzneimittel, die für Österreich bestimmt sind, von den Vertriebspartnern ins Ausland exportiert werden, erschwert dieses Bemühen. Der wesentliche Grund dafür sind die niedrigen Arzneimittelpreise in Österreich. Die Fabrikabgabepreise liegen mit 18,6 Prozent deutlich unter dem EU-15-Durchschnitt. Das niedrige Preisniveau ist die Folge der Generikapreisregelung des Erstattungskodex der österreichischen Sozialversicherung (EKO), die in Europa einzigartig ist. Das Originalprodukt muss bei Aufnahme des dritten Generikums in den EKO gleichpreisig sein.

Wenn Pharmaunternehmen mit Logistikanbietern zusammenarbeiten, passiert dies im Interesse der Versorgungssicherheit österreichischer Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln auf Grundlage bestehender österreichischer und europäischer Gesetze.

(Ende)
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