Eine Urlaubsvertretung kann teuer werden
Haften freundliche Helfer im Schadensfall?
Münster (pts029/25.05.2009/12:10) Schon bei der Urlaubsplanung taucht die Frage auf: "Wer kümmert sich in unserem Urlaub um Haus und Garten?" Noch wichtiger ist meist die Frage "...und wo bleibt unser vierbeiniger Freund, den wir leider nicht mitnehmen können?" Man möchte ja bei der Rückkehr alles vorfinden wie vorher! Die Lösung können Nachbarn, Freunde oder Verwandte bringen, die während der Abwesenheit nach dem Rechten sehen.
Eine böse Überraschung könnte es geben, wenn bei der Rückkehr die Wohnung leer geräumt ist, weil die freundliche Nachbarin einmal vergessen hatte, die rückwärtige Zugangstür abzuschließen oder aber die wertvolle Vase nur noch aus Scherben besteht.
Was viele nicht wissen: Die freundlichen Helfer gehen einen "Verwahrungsvertrag" ein, der auch zu einer gewissen Haftung führen kann. Grundsätzlich haften die Helfer nicht für Schäden, wenn sie einen kleinen Fehler gemacht haben oder einfach nur ungeschickt waren und sie ihre Dienste unentgeltlich erbrachten. So haben auch die Gerichte regelmäßig entschieden. Die Frage nach dem Verschulden wird aber stets im Einzelfall entschieden.
Hat jedoch der Helfer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt und z.B. einen halben Tag die Wohnungstür offen stehen gelassen oder vergessen den Wasserhahn zuzudrehen und dadurch das Haus unter Wasser setzte, kann er sehr wohl haftbar gemacht werden. Wohl dem, der in einem solchen Fall auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgreifen kann.
Auch die Betreuer eines Haustieres, z.B. eines Hundes, können unter Umständen für Schäden, die das Tier angerichtet hat zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie grob fahrlässig und nicht mit der im Umgang mit Tieren erforderlichen Sorgfalt handelten. Allen Hundesittern ist deshalb zu empfehlen, eine solche Aufgabe nur zu übernehmen, wenn der Halter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Damit sind die Tiersitter in der Regel gegen Schäden mitversichert. Ganz anders kann es allerdings aussehen, wenn das Tier selbst durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zu Schaden kommt.
All diese Probleme entstehen nicht, wenn ein professioneller Haushüter zum Einsatz kommt. Die dem Verband Deutscher Haushüter-Agenturen angeschlossenen Agenturen haben eine umfassende Betriebshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen, die z.B. auch Risiken aus der Betreuung von zahmen Haustieren absichert. Die erfahrenen und zuverlässigen Haushüter kümmern sich sorgsam um Haus und Garten und versorgen liebevoll die Haustiere.
Informationen gibt der Verband Deutscher Haushüter-Agenturen (VDHA e.V.), Postfach 480164, D 48078 Münster, Tel.: 02501-7171 (Mo.-Fr. 13-16 Uhr). Im Internet: http://www.haushueter.org , info[at]haushueter.org
(Ende)Aussender: | Verband Deutscher Haushüter-Agenturen e.V. |
Ansprechpartner: | Kay Scepanik |
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