Hutchison 3G in Bedrängnis
Salzburg/Wien (pts044/22.03.2007/16:53) Hutchison 3G Austria (Drei) bietet seinen Partnern fragwürdige und einseitige Verträge an. So wird im Vertrag das Sperren von Telefonverkehr legitimiert, auch wenn die Forderungen zu Unrecht bestehen. Der BKSV (Breitband- und Kabelschutzverband) informiert klein- und mittelständische Unternehmungen darüber, dass z.B. Regelungen einseitig von Hutchison angeboten werden, mit oft folgenschweren Konsequenzen. Dazu ist ein Verfahren vor der Telekom-Control-Kommission eingeleitet worden.
Hutchison hat im Februar 2007 ein Standardzusammenschaltungsangebot auf ihrer Homepage www.drei.at veröffentlicht, in welchem den Zusammenschaltungspartner ein Vertragswerk angeboten wird, das einseitig zu Gunsten von Hutchison und zum Nachteil der Zusammenschaltungspartner angeboten wird. Aufgrund der beträchtlichen Marktmacht im Terminierungsverkehr, ist Hutchison zur Zusammenschaltung verpflichtet, den Terminierungsverkehr zu gewährleisten und nur Ausnahmsweise zu sperren. So passierte es einem Mitglied des BKSV, dass sämtlicher Terminierungsverkehr durch Hutchison während der Vertragsverhandlungen gesperrt wurde. Der BKSV rät jedem Partner, die Verträge von Hutchison 3G genau anzusehen und zu überprüfen, um sich nicht in den Rechten einschränken zu lassen.
Der BKSV fordert Hutchison 3G auf, derartige Praktiken sofort zu unterlassen, da sie letztendlich zum Nachteil des Endkunden und der Telekombenutzers sind. Der BKSV wird weiters über das Vorgehen von Hutchison 3G berichten.
Der BKSV wurde 2004 gegründet und entwickelt sich immer mehr und mehr zum Schutzorgan für Telekommunikations- und Infrastrukturbetreiber. So konnte in der Vergangenheit eine Anzahl von Infrastrukturproblemen der Mitglieder des BKSV höchst positiv erledigt werden, meist mit großen finanziellen Zugewinnen für entstandene Schäden. Der BKSV ist für alle Telekommunikation-, Breitband -und Infrastrukturbetreiber das ideale Vertretungsorgan. Der BKSV setzt sich ein bei Kabelrissen (Telekom, LWL, Koax, Strom, usw.), bei allen Frequenzverwaltungsangelegenheiten, Funkstörungen, Gleichkanalbelegungen, Strahlungsleistungserhebungen, EMV-Berechnungen, sowie Aushandeln von Nutzungs- und Betriebsgenehmigungen, Verlegungs- und Mitbenutzungsrechten, Betreiben von WLAN-Netzwerken, Genehmigung und Notifizierung von Endgeräten, Vertretung vor Behörden und Ministerien.
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