pts20070212014 Politik/Recht, Bauen/Wohnen

Help-TV - Stöckl verurteilt

Aquapol gewinnt Rundfunkkommisionsbeschwerde gegen Help-TV


Wien (pts014/12.02.2007/11:18) Seit 1985 legt der österreichische Erfinder Ing. Wilhelm Mohorn mit seiner Firma Aquapol ohne statische Eingriffe, ohne Chemie und ohne elektrischen Strom erfolgreich feuchte Mauern trocken.

Da sein Verfahren zu den "alternativen" und nicht zu den "herkömmlichen" bzw. etablierten Mauertrockenlegungs-Technologien zählt, versuchte Stöckl unter Mithilfe des Verein für Konsumenteninformation und trotz der 21jährigen erfolgreichen Marktpräsenz des Unternehmens, die herkömmlichen Verfahren als maßgebend zu propagieren und andere zu diskreditieren.

Allerdings vergeblich, denn der Erfolg gibt dem Kaplanmedaillenträger (1995) Mohorn recht: Renommierte Vorzeigeobjekte wie die Vinothek im Stift Klosterneuburg und das Rogner-Hotel in St. Veit an der Glan, aber auch Museen, Kirchen und tausende Wohnhäuser hat sein patentiertes Verfahren bereits von der Nässeplage befreit. Rund 34.000 europaweit eingesetzte Anlagen sprechen für sich.

Dies hinderte das "Stöckl- und Konsumentenschutz-Team" allerdings nicht, dem Fernsehpublikum zu suggerieren, dass die nach Mohorns System (Aquapol) funktionierende Methode unwirksam sei, obwohl sich trotz intensiver und teils belästigender Suche offensichtlich keine geeigneten Beschwerdeführer finden konnten, selbst wenn eine finanzielle Aufwandsentschädigung angeboten wurde.

Ein Aquapol-Kunde fühlte sich sogar regelrecht belästigt und beschwerte sich, dass ihm ein als "Aufwandsentschädigung" bezeichnetes Honorar angeboten wurde, nur um zu erreichen, dass er im Fernsehen gegen Aquapol auftritt.

Help-TV berichtete daraufhin über Beschwerden gegen andere alternative Systeme, die mit Aquapol nicht vergleichbar sind, da sie mit Stromanschluss arbeiten. Und obwohl diese Beschwerden nichts mit Aquapol zu tun hatten, zeigte Stöckl- dennoch - für Kunden, Interessierte und sonstige Insider leicht erkennbar - Prospekte, Geräte und Namenszug der Firma Aquapol.

Diese Manipulation war dem Bundeskommunikationssenat dann doch zu viel. Er verurteilte Stöckl (formell den ORF) wegen Verletzung des Objektivitätsgebotes nach dem ORF-Gesetz. Der ORF muss nun das Urteil veröffentlichen.

Da der Firma durch die Stöckl-Manipulation (immerhin hängen, bei ca. 70 % Exportanteil, ca. 60 österreichische Arbeitsplätze und Partner von der Aquapol-Technologie ab) auch wirtschaftlicher Schaden zugefügt wurde, werden wohl auch noch die Zivilgerichte bemüht werden müssen.

(Ende)
Aussender: Aquapol Ges.m.b.H
Ansprechpartner: Reinhard Hauser
Tel.: +43 (0)2666 538 72 - 0
E-Mail: office@aquapol.at
|