Krieg im Elektrohandel: Media Markt nimmt Konkurrenz in die Zange
BVDW bietet Leitfaden für Online-Shops
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Joachim Steinhöfel |
Köln (pte003/24.11.2006/06:25) Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München hat das rechtliche Vorgehen der Media-Markt-Kette gegen Online-Händler in einem vorläufigen Verfahren als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Die von mehreren Märkten der großen deutschen Elektromarktkette eingereichten Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügung gegen kleine und mittlere Online-Händler wurden bislang in vier von sechs Fällen abgelehnt. "Die massenhafte Verfolgung von Verstößen der Händler mit Abmahnungen, die hohe Streitwerte aufweisen, sind Hinweise darauf, dass eine Marktbereinigung durch Media Markt angepeilt ist", sagt Rolf Becker http://www.rolfbecker.de , Rechtsanwalt in Köln, der mehrere Dutzend betroffene Online-Händler vertritt, im pressetext-Gespräch.
Rund 80 Anträge sind nach Feststellungen der 33. Kammer des Landgerichts München innerhalb von knapp zwei Monaten allein dort eingegangen, so Becker. "Ich habe das einmal auf 1.000 Abmahnungen in Gesamtdeutschland in etwa einem Jahr geschätzt", so Becker. "MediaMarkt hat die Zahl dementiert, aber keine andere genannt." Eine allgemein zugängliche Statistik wird von den Gerichten nicht erstellt.
Gerügt wurden in den Abmahnungen unzutreffende Versandkostenangaben, falsche Angaben zum Liefertermin oder fehlende Energieeffizienz-Angaben der angebotenen Geräte. Neben den materialrechtlich durchaus berechtigten Abmahnungen sind allerdings auch Abmahnungen vor Gerichten gelandet, die Bagatellen zum Gegenstand hatten. So ist ein falsch gesetzter Spiegelstrich einen abgemahnten Online-Händler teuer zu stehen gekommen, wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS), die über das Vorgehen des Media Marktes Anfang November berichtete. Problematisch ist, dass alle Fälle über die Kanzlei von Media-Markt-Werbestars und Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel http://www.steinhoefel.de eingereicht wurden.
Der Verdacht, dass hinter dem Vorgehen eine von der Konzern-Mutter, der Saturn-Media-Holding, konzertierte Strategie steht, wird durch die gehäufte Anzahl der eingegangenen Anträge, die textbausteinartig und über lange Strecken wortidentisch sind, erhärtet, wie es aus der 33. Kammer heißt. Wie Becker anmerkt, wurden auch Media Markt Unternehmen in der Vergangenheit wegen ähnlicher Vergehen verurteilt. Das Unternehmen hatte auf seiner Website damals ebenfalls keine Angaben zu den Versandkosten gemacht.
Nachdem die 33. Kammer bislang vier der ihr vorliegenden sechs Anträge abgelehnt hat und weil Teile des Beschlusses an die Öffentlichkeit langten, reichte Steinhöfel Antrag auf Ablehnung der Richter wegen Befangenheit ein. Der Antrag wurde vom OLG München jedoch abgelehnt.
Indes hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft reagiert und einen Praxisleitfaden zu Rechtsfallen für Online-Shops erstellt. Da verschiedene Media Märkte innerhalb weniger Wochen oder Monate einzelne Händler abmahnen, kommt dies die kleinen und mittleren Unternehmen teuer zu stehen und kann für sie existenzgefährdende Folgen haben. Bei einer vor längerer Zeit angewandten Strategie hätten mehrere Media Märkte, gleichzeitig die gleiche Werbung eines Konkurrenten abgemahnt, berichtet Becker. Der Bundesgerichtshof http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltex5/vo82237.htm hat solche "Konzernsalven", die als Rechtsmissbrauch eingestuft werden, untersagt. Eine verstärkte Häufung von Abmahnungen soll bereits im September 2005 feststellbar gewesen sein.
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