pts20061123047 in Business

Überforderte Justiz oder unheilvolle Seilschaften?

Ein Wirtschaftskrimi in Graubünden


San Vittore GR (pts047/23.11.2006/15:00) Seit über sechs Jahren terrorisieren ein ehemaliger Aargauer Beamter und ein Aargauer Unternehmer einen Geschäftsführer aus San Vittore GR: Er bekommt böse Briefe, wird observiert und aufgrund einer Aussage des Aargauer Unternehmers verurteilt. In Schmähbriefen wurden massive Vorwürfe an die Adresse des Bündner Geschäftsführers, dessen Familie sowie dessen Firma formuliert. Zum Teil trugen diese Schreiben keinen Absender oder wurden als "vertraulich" von der Tochter des Würenloser Unternehmers versandt. Der Bündner Geschäftsführer verdächtigt den Ex-Beamten aus Kölliken als treibende Kraft im Hintergrund und kämpft gegen diese existentielle Bedrohung.

Die jüngste Eskalation: Der ehemalige Konkurs-Beamte aus Kölliken und der Unternehmer aus Würenlos überschwemmen die Bündner Justizbehörden mit Klagen gegen den Bündner und dessen Gattin. Ein Jus-Absolvent, heute als Untersuchungsrichter in Chur agierend, hat eine einseitige Untersuchung gegen das Ehepaar aufgenommen. Dies war möglich, weil ein Kreisrichter aus Roveredo bei einem Vorfall im Oktober letzten Jahres nicht eingriff, sondern eilends den Verhandlungssaal verliess.

Was ist an der Geschichte dran?
Von den erhobenen Vorwürfen gegen die beiden mutmasslichen Aargauer Täter wissen zwar die Untersuchungsbehörden, sehen allerdings keinen Grund dagegen vorzugehen. Obwohl der Bündner Geschäftsführer und seine Familie seit 2001 keine Anzeigen oder Verfahren gegen die Briefeschreiber eingeleitet haben, entschieden sie sich nun doch, bei der Staatsanwaltschaft in den Kantonen Aargau sowie Graubünden Strafanzeige zu erstatten und eine Revision gegen das damalige Urteil in Baden zu erwirken.

Dabei ging es um einen Fall, bei dem der Würenloser Unternehmer aus der eigenen konkursiten Firma - deren Geschäftsführer er im Hintergrund war - via Mittelsmann die Konkursmasse von der mit der Verwertung beauftragten Firma aus Zofingen, vertreten durch das Konkursamt Baden, zu einem festgelegten Preis zu kaufen.

Offene Fragen
Welcher Art die Beziehung des Konkursbeamten und des Unternehmers aus Würenlos ist und war wurde nie geklärt. Obwohl dazu durchaus vernünftige Gründe vorlagen: Offiziell war der Aargauer Unternehmer nie Käufer der Konkursmasse. Weshalb ging also der Konkursbeamte damals gegen den Geschäftsführer aus der Südschweiz vor? Welche Wirtschaftsinteressen verfolgte der Konkursbeamte, dass er schriftlich sowie persönlich bei Geschäftspartnern Drohungen und Verleumdungen gegen diesen aussprach?

Fragwürdiger Prozessvorgang
Aufgrund nur einer Zeugenaussage des Unternehmers aus Würenlos, der gleichzeitig Kläger war, wurde der Bündner Geschäftsführer vor zwei Jahren aufgrund diverser Strafanzeigen der beiden vor dem Bezirksgericht und Obergericht verurteilt. Völlig unschuldig wie er beteuert. Das Gericht stützte sich vollumfänglich und unrecherchiert auf die alleinige Zeugenaussage des Klägers ab und liess die Zeugen des Angeklagten nicht zu. Danach versuchten die beiden Täter mittels Betreibungen ihre mittlerweile per Gerichtsbeschluss entstandenen Forderungen auf dem Rechtsweg einzutreiben.

Wie weiter?
Auch wenn der Bündner Geschäftsführer von sich selber sagt, dass er zuweilen sage was er denke, steht für Ihn fest: "Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen." Allerdings verschweigt er nicht, dass es sich um eine komplexe Angelegenheit handle, die bereits mehrere Bundesordner mit Korrespondenz seiner Peiniger sowie der Gerichte und Behörden fülle.

Er hofft denn auch, dass die Aargauer Beschwerdekammer oder die Justiz dem Treiben der Beiden ein Ende setzt. Zumal der Bündner Geschäftsführer nicht ausschliessen kann, dass hinter den Druckversuchen möglicherweise Drittpersonen stehen, die ein Interesse an der Demontage seines Familienunternehmens haben.

Auffällig ist für ihn der Aufwand, der betrieben wird, um ihn zu ruinieren. Dabei denkt er insbesondere an den zeitlichen Einsatz, der aufgewendet wird, um ihm auf Schritt und Tritt zu folgen. Die regelmässigen Observierungen durch Drittpersonen im Auftrage des Aargauer Unternehmers, der für dieses Vorgehen auch andernorts einschlägig bekannt ist. Die Energie, welche die beiden Täter seit über sechs Jahren für die Verfolgung des Familienunternehmens in der Südschweiz aufwenden, ist ebenso eindrücklich wie erschreckend.

Mittlerweile wurde für den Geschäftsführer und seine Gattin eine unentgeltliche Rechtspflege gesprochen. Doch die Pflichtverteidigerin, auch Kreisgerichtspräsidentin, legte ihr Mandat nach nur drei Monaten entnervt nieder. Sie verstand die Zusammenhänge nicht und sah keinen Grund, um gegen die Aargauer Täterschaft vorzugehen.

Fazit
Es ist bedenklich, wie einfach es für Streitsüchtige ist, in unserem Rechtssystem Gerichte zu beschäftigen. Mit Fällen, die ohne Prüfung auch von bekannten Querulanten angenommen und mit Steuergeldern finanziert werden.

Für ausführliche und belegte Informationen zu diesem höchst komplexen Fall steht der Aussender gerne zur Verfügung.

(Ende)
Aussender: Acqua Salute GmbH
Ansprechpartner: Markus Malgiaritta
Tel.: 076 586 43 30
E-Mail: m.malgiaritta@gmx.ch
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