pte20061028006 in Business
Geschäftstelefone keine Tabuzone für Werbewirtschaft
BGH-Urteile positiv für Telemarketing
Bonn/Karlsruhe (pte006/28.10.2006/10:30)
Telefonmarketing gewinnt im Marketing-Mix immer mehr an Bedeutung. Ganz besonders vor dem Hintergrund rückläufiger Mailing-, Anzeigen- und Beilagenergebnisse. Doch manchem Angerufenen sind Telefonmarketinganrufe ein Dorn im Auge. Kein Wunder also, dass immer öfter die Gerichte bemüht werden. Doch die entscheiden nicht immer gegen die Anrufer - wie das neueste Urteil des Bundesgerichtshofs http://www.bundesgerichtshof.de zeigt.
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