pts20060212001 Politik/Recht

Gewerbeverein: Bei Werbeverboten ist die Meinungsfreiheit der Republik egal!

Österreich prüft - im Gegensatz zu Deutschland - die Plausibilität von RL kaum!


Wien (pts001/12.02.2006/22:52) Wir erinnern uns, mit welch hysterischer Umtriebigkeit Ende 2004 die Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie in österreichisches Recht vorgenommen wurde. Wohl wissend, dass mit der damit eingeschränkten medialen Berichterstattung das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auf das Gröbste beschnitten wurde. Mag nicht jeder ein Freund des Rauchens sein - Grundrechte stehen nun einmal verfassungsmäßig höher - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).

Die deutschen Bundesregierungen - sowohl rot-grün wie schwarz-rot - haben gerade aus diesem Grund die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht beziehungsweise nicht in heimisches Recht umgesetzt. Es ist wahrscheinlich, dass der EuGH nun die Tabakwerberichtlinie noch vor dem Sommer kippt. Deutschland hat daher bis heute die Umsetzung verweigert, obwohl es sich nach verstrichener Frist im Sommer 2005 deshalb den Zorn der EU-Kommission zuzog.

Nun ist die Faktenlage relativ einfach: Brüssel darf nur Sachverhalte mit grenzüberschreitender Wirkung regeln. Wie international ist allerdings Tabakwerbung, die in österreichischen Zeitungen und Zeitschriften erscheint? Am Zeitschriftenstand des Flughafens von Riga wurde jedenfalls noch nie ein österreichisches periodisches Druckwerk gesichtet. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft hat ausgerechnet, dass deutsche Presseverlage lediglich ein Prozent ihrer Gesamtauflage im Ausland (davon das meiste im deutschsprachigen) verkaufen. Und eine Frankfurter Allgemeine oder eine ZEIT findet man immerhin sogar in Sydney am Flughafen-Zeitungskiosk - Krone oder Profil nicht.
Damit ist wohl eindeutig belegt, dass Werbung in Printmedien nur nationale Märkte betrifft.

Der EuGH wird daher - so meinen Experten - nicht umhin kommen, das Tabakwerbeverbot zu kippen.

Warum hat sich Österreich bei so unsicherer Rechtslage so weit aus dem Fenster gebeugt?

+ Wollte man der derzeitigen Anti-Raucherstimmung einen Gefallen tun?
+ Wollte man den Arbeitsmarkt bewusst schädigen (immerhin hängen einige Zig-tausend Arbeitsplätze von Tabakwerbung ab)?
+ Oder wollte man wieder einmal Musterschüler bei der Umsetzung von angeblich Verbraucher schützenden EU-Richtlinien sein? Wenn es um wirtschaftsaffine RL geht, können hierzulande schon einmal fünf Jahre verstreichen, bis nach vorgegebener Frist umgesetzt wird. (Biopatent-RL)!

Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Zusammenlebens. Dazu gehört die Umsetzung von Verfassungsgerichtshofs-Urteilen ebenso, wie der juristische Plausibilitätscheck von augenscheinlich anfechtbaren EU-Richtlinien!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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