pts20051018058 Politik/Recht

ÖGV: Anwesenheitsprämien sind unzulässig - und Selbstbehalte in der SV nicht?

Der OGH stellt die Welt wieder einmal aus Beamtensicht dar!


Wien (pts058/18.10.2005/21:33) Ein weiteres Mal hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein etwas Welt fremdes Erkenntnis gefällt: Eine Differenzierung zwischen krankenstandsorientierten Mitarbeitern und stets anwesenden sei diskriminierend. Anwesenheitsprämien für krankenstandsfreie Perioden sind nicht zulässig. Raubbau mit der Gesundheit könnte durch derartige Boni gefördert werden. Merkwürdig: Die - aus Sicht des Österreichischen Gewerbevereins (ÖGV) vollkommen gerechtfertigten - Selbstbehalte in der öffentlichen Sozialversicherung wären dann ja wohl auch diskriminierend.

Der Ansicht der Oberstrichter liegt offenbar die Schwarz-Weiß-Denke zu Grunde, dass man nur krank oder gesund sein kann. Dazwischen ist gar nichts. Das mag auf Gravidität zutreffen, aber die ist ja bekanntlich keine Krankheit!

Dass das Ja-/Nein-Kriterium beim Krankfeiern nicht gilt, beweist die tägliche Praxis im Umgang mit Krankheiten. Sonst wären ja nicht die Beamtenkrankenstände trotz erheblich geringerer Belastung nicht entschieden höher, als jene der Angestellten. Aber OGH-Richter sind nun einmal Beamte und ihrem Denkschema verhaftet.

Auch wenn Hypochonder unser Gesundheitssystem bis weit ins Zumutbare hinein belasten. Geizige Exemplare dieser Spezies würden möglicher Weise von ihrer Krankheit durch Wunderheilung befreit. Das Heilmittel: Anwesenheitsprämien für jene, die keine Krankenstände produzieren.

Krankenstände kosten Arbeitgeber nicht nur über die Dienstgeberbeiträge zur Kranken- und Unfallversicherung eine Menge Geld. Ersatzarbeitskräfte kommen teuer zu stehen. Warum soll hier kein Anreizsystem geschaffen werden, so dass man mit ein bisschen Kopfweh doch noch den Gang ins Büro antritt?

Immerhin hat das renommierte Mediziner-Fachjournal The Lancet eine Studie der Uni Queensland publiziert, der zu Folge verordnete Bettruhe für Patienten gefährlicher sein könnte, als es den Maroden selbst zu überlassen, ob sie diese auch antreten.

Es gibt gewiss Berufe, wo Krankenstand nichts zu suchen hat. Überall dort wo von der Krankheit mittelbar (etwa durch Verkehrsuntauglichkeit) oder unmittelbar (durch viele Kundenkontakte) andere gefährdet werden können, mögen Mitarbeiter zu Hause bleiben. Alle anderen dürfen selbst entscheiden, ob sie Bettruhe freiwillig oder gezwungener Maßen wählen müssen. Im ersten Fall gibt es eben dann weniger am Konto, als wenn man - ebenso freiwillig - die Arbeitsstätte mit leichter Unpässlichkeit aufsucht!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
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