Pharmig: Zahlung des Solidarbeitrags fraglich
Generalsekretär Huber kritisiert dilettantische Vorgangsweise des Hauptverbands
Wien (pts013/02.07.2004/10:59) Dieser Tage flattert so manchem Pharma-Unternehmen unliebsame Post ins Haus: Eine Vorschreibung des Hauptverbands über die Zahlung des Solidarbeitrags im Zuge des Arzneimittelsparpakets. Zur Erinnerung: Laut 61. ASVG-Novelle sind die österreichischen Pharma-Unternehmen verpflichtet, 2004 einen sogenannten Finanzierungs-Sicherungs-Beitrag von insgesamt 23 Millionen Euro zu bezahlen. 2005 und 2006 soll dann jedes vertriebsberechtigte Unternehmen einen Solidarbeitrag in Höhe von 2 Prozent seines Arzneimittelumsatzes berappen müssen.
Pharmig-Generalsekretär Jan Oliver Huber bemängelt jetzt die Vorgangsweise, wie das Geld eingetrieben wird. "Die Pharma-Firmen bekommen irgendwelche abenteuerlichen Phantasie-Zahlen vorgeschrieben, ohne dass irgendwer nachvollziehen kann, wie der Hauptverband zu diesen Berechnungen gekommen ist. Es gibt keine Aufschlüsselung und keine Transparenz - das ist einfach dilettantisch."
Grundsätzlich, so Huber, sei die Pharma-Industrie bereit, einen Solidarbeitrag zur Finanzierung des Gesundheitssystems zu leisten. Die Zustimmung zum Solidarbeitrag sei aber stets an ein Gesamtpaket gebunden gewesen und hänge davon ab, ob die für die Pharma-Industrie wesentlichen Forderungen erfüllt werden oder nicht. Für Huber sind das: Die Abschaffung der Chefarztpflicht ohne Wenn und Aber, die Einführung von EU-Durchschnittspreisen für neue Medikamente und der rasche Zugang der Patienten zu Innovationen.
"Dass unsere Forderungen auch nur annähernd erfüllt sind, davon kann aber bisher keine Rede sein", stellt Huber fest. Denn die 61. ASVG-Novelle bringe den Pharma-Unternehmen massive Verschlechterungen statt Verbesserungen, die Folge: "Es wird sicher Unternehmen geben, die die Zahlung des Solidarbeitrags verweigern. Unsere Zusage war ja auch immer an die Versprechungen der Regierung gebunden, eine echte Reform durchzuführen und beispielsweise die Aufnahme von innovativen Arzneimitteln in den Erstattungskodex, die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel, zu erleichtern. Nachdem das aber nicht passiert ist, kann man dem Geschäftsführer eines rein privatwirtschaftlich geführten Unternehmens nur schwer erklären, wofür er jetzt eigentlich zahlen soll." Hubers Fazit: "Das Arzneimittelsparpaket hängt völlig in der Luft."
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