Pharma-Industrie pocht auf Einhaltung der Regierungsversprechen
Zahlung des Solidarbeitrags - gleichzeitig rechtliche Prüfung
Wien (pts014/23.06.2004/10:23) "Wir erfüllen unseren Teil der Abmachung und erwarten, dass jetzt auch die Regierung ihre Versprechungen einhält", so fasst Jan Oliver Huber, Generalsekretär des Branchenverbands Pharmig, den aktuellen Diskussionsstand zusammen.
Mehr als einmal habe die Regierung versprochen, Gesundheitspolitik für die Patienten zu machen und die Qualität des Gesundheitssystems zu erhalten. "Dafür muss man aber den Patienten den freien Zugang zu innovativen Arzneimitteln ermöglichen", verlangt Huber. Ob das durch die neue Verfahrensordnung garantiert werde, sei allerdings fraglich. Man müsse erst abwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähre. Außerdem verlangt die Pharmig EU-Durchschnittspreise für neue Medikamente, denn derzeit liegen die österreichischen Arzneimittelpreise 14 Prozent unter dem EU-Schnitt. Huber: "Ohne faire Preise ist aber die Versorgung der österreichischen Patienten mit hochwertigen, innovativen Arzneimitteln gefährdet. Man kann nicht den Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung versprechen, ohne die dafür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen." Tatsache ist: In der neuen Verfahrensordnung sind EU-Durchschnittspreise nur für einen kurzen Zeitraum vorgesehen. Das allein ist aber laut Huber zu wenig, um die Versorgung der Österreicher mit innovativen Medikamenten langfristig sicherzustellen.
Eine weitere zentrale Forderung der Pharmig ist die Abschaffung der Chefarztpflicht ohne Wenn und Aber. Der Generalsekretär der Pharmig: "Alle Experten sind sich einig: Die Chefarztpflicht ist eine Farce, belastet die Patienten und macht auch ökonomisch keinen Sinn." Jetzt gehe es darum, zu verhindern, dass die Chefarztpflicht über die Hintertür wieder eingeführt wird. Wie ernst es der Gesundheitsministerin ist, im Sinne der Patienten zu handeln, werde sich spätestens am 30. Juni zeigen. Denn da soll im Zuge eines Abänderungsantrags zur 61. ASVG-Novelle auch die Verordnungsermächtigung der Gesundheitsministerin zur Neuregelung der Chefarztpflicht vom Parlament abgesegnet werden.
Der Pharmig-Generalsektretär stellt klar: Grundsätzlich sei die Pharma-Industrie gewillt, ihren Beitrag zur Sanierung des österreichischen Gesundheitswesens zu leisten und einen Solidarbeitrag in Höhe von 23 Millionen Euro zu zahlen. "Dass das aber jedes Pharma-Unternehmen tut, kann ich persönlich nicht garantieren", schränkt Huber ein. Schließlich bleibe es die Entscheidung jedes einzelnen Geschäftsführers, den Solidarbeitrag zu zahlen oder nicht. Laut Huber ist es aber nicht auszuschließen, dass das eine oder andere Unternehmen die Zahlungsforderung rechtlich bekämpft.
Immerhin hat mit Heinz Mayer einer der prominentesten Verfassungsjuristen des Landes im Zuge einer Pressekonferenz am 12. März schwere Bedenken gegen die verfassungsmäßige Konformität der 61. ASVG-Novelle geäußert. Mayer damals wörtlich: "Das Gesetz wurde juristisch laienhaft formuliert und hält einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand." Die Pharmig lässt die 61. ASVG-Novelle jedenfalls rechtlich prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Zahlung des Solidarbeitrags verfassungsrechtlich nicht gedeckt ist, müssten die geleisteten Zahlungen eben rückgängig gemacht werden, so Huber.
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