pts20030728012 Handel/Dienstleistungen, Politik/Recht

Der Fachverband der Versicherungsmakler stellt AK-Studie richtig

Das beste Angebot "best advice" ist nicht immer das billigste


Wien (pts012/28.07.2003/11:13) Der Fachverband der Versicherungsmakler bezieht zu einer kürzlich von der Arbeiterkammer durchgeführten Umfrage
( http://www.ak-konsumentenschutz.at ) zu ihrer Berufsgruppe wie folgt Stellung. KR Dr. Michael Drechsler, Obmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler: "Wir schätzen die Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer seit Jahren und freuen uns über jede Unterstützung, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen. Bei dieser Studie ist es jedoch zu Fehlinterpretationen und falschen Sachverhaltsdarstellungen gekommen."

In der von der Arbeiterkammer durchgeführten Umfrage wurden grundsätzlich drei Schwerpunkte analysiert: das "best advice" Prinzip, die Beratungsqualität des Maklers und die Informationsqualität der Website.

"best" ist nicht gleich "billigst"
Das beste Angebot muss nicht immer das billigste sein. Leistung, Prämie, Verhalten im Schadensfall, Geschwindigkeit der Abwicklung, Bestellung von Gutachten, etc. sind alles Komponenten, die ein Makler in seiner Produktbeurteilung berücksichtigt. In der Studie wurde in diesem Zusammenhang nicht auf die Begründung der fünf Makler eingegangen, die nicht die "billigste" Prämie anboten.

Die Arbeiterkammer spricht von der gesetzlichen Verpflichtung, im Auftrag des Kunden aus dem Marktangebot das "beste Versicherungsprodukt" anzubieten. In der Studie wurde dieser Begriff fälschlicherweise mit "billigst" gleichgesetzt. Das Maklergesetz spricht hingegen vom "nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz."

Es haben aufgrund der Studie mehr als zwei Drittel der angefragten Versicherungsmakler auch die niedrigste Prämie angeboten.

Die Autoren der Studie sprechen von der nicht immer zufriedenstellenden Qualität der Kundenorientierung und Kompetenz und werfen den Versicherungsmaklern vor, eine Kaskoversicherung mit anzubieten, obwohl diese nicht angefragt war. Die Versicherungsmakler haben aber im Sinne ihrer Informationstätigkeit auch die Kaskoversicherung für ein Neufahrzeug angeboten.

Ebenso gibt es bestimmte Zusatzleistungen (Assistanceleistungen), die nur bei höheren Deckungssummen greifen. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinen Kunden auch auf die Möglichkeit der Höherversicherung aufmerksam zu machen.

NUR Makler gewährleisten den Marktüberblick
Weiters stellt die Arbeiterkammer in ihrem Bericht fest, dass Makler generell mit nur wenigen Versicherern kooperieren bzw. diese auf ihrer Webseite nennen.

Aufgrund des Marktüberblicks trifft der Versicherungsmakler seine Vorauswahl für seinen Kunden. Wenn 20 von den 25 Versicherungsprodukten für den bestmöglichen Versicherungsschutz nicht in Frage kommen, kann der Versicherungsmakler sich im konkreten Angebot einfach nur auf die fünf seiner Meinung nach besten beziehen.

Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers ist die höchste Form des Konsumentenschutzes

Die Versicherungsmakler beraten kompetent, kundenorientiert und unabhängig !

(Ende)
Aussender: Trimedia Communications
Ansprechpartner: Obmann Komm.-Rat Dr. Michael Drechsler
Tel.: +43 650 224 85 48
E-Mail: versicherungsmakler@wko.at
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