pte20001115026 in Leben

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum DNA-Profil-Gesetz

DNA-Analyse soll auch in der Schweiz zu mehr Erfolg bei Verbrechen erlauben


Bern (pte026/15.11.2000/12:19) Der Bundesrat http://www.admin.ch hat heute Mittwoch die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten und vermissten Personen verabschiedet. Der Gesetzesentwurf regelt nicht nur die Bearbeitung der DNA-Profilen im Informationssystem, sondern das gesamte Verfahren von der Probe bis zur Auswertung und Löschung der Profile.

Das DNA-Profil sei im Strafverfahren zu einem wichtigen Beweismittel geworden, da dadurch Tatortspuren anhand eines Vergleichs mit dem DNA-Profil der verdächtigen Person aufgedeckt werden können. Erfahrungen im Ausland würden zeigen, dass mit dem DNA-Profil raschere und mehr Erfolge bei der Aufklärung komplexer krimineller Tatbestände, bei Beweisführung und bei der Verhinderung weiterer Straftaten von Serientätern erreicht werden.

Bezüglich der Einsetzung der DNA-Analyse gibt es zwei Grundmodelle. Beim einen, das in Grossbritannien gilt, wird die Analyse im ganzen Spektrum der Strafverfolgung eingesetzt. Beim anderen Model, welches in den Niederlanden vorliegt , wird die Analyse sehr restriktiv eingesetzt. Die Schweiz wähle einen Mittelweg, bei dem auch bei schweren Vermögensdelikten auf die Analyse zurückgegriffen wird.

Da die Profile in ein Informationssystem aufgenommen werden, stellt sich die Frage betreffend des Datenschutzes. Dieser sei gewährleistet, da bei Einstellung des Verfahrens oder Freispruch das DNA-Profil gelöscht wird. Zudem würden die DNA-Daten anonym und getrennt von weiteren Personendaten bearbeitet. Die Verknüpfung der Daten, die durch eine Prozesskontrollnummer geregelt ist, könne nur von den für das Gesamtsystem verantwortlichen AFIS-Services im Bundesamt für Polizei vorgenommen werden.
Mit der Botschaft des DNA-Profil-Gesetzes kann der Bundesrat dem Parlament eine formell-gesetzliche Grundlage für den Betrieb des gesamtschweizerischen Informationssystem zur Personenidentifizierung mittels DNA-Profilen vorlegen.

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