pte20001017025 in Leben

Madonna.com geht an Madonna Ciccone

Verlierer: Richter war befangen


Genf (pte025/17.10.2000/11:30) Die World Intellectual Property Organization WIPO http://www.wipo.org/ hat entschieden, dass die Sängerin Madonna zu Recht die missbräuchliche Nutzung des Domain-Namens "madonna.com" eingeklagt habe. Weiters wurde ihr das Nutzungsrecht für madonna.com zugesprochen.

Für Madonna sprach laut Meinung der WIPO insbesondere die Tatsache, dass sie den Künstlernamen Madonna seit 1979 nutze und in den USA den Markennamen Madonna für Unterhaltungszwecke registriert habe. Der Betreiber der Website, Dan Parisi, hat laut WIPO nicht nachweisen können, weshalb er ausgerechnet für madonna.com 20.000 Dollar Registrierungsgebühren bezahlt hat - ausser, um aus dem Ruhm der Klägerin Profit zu schlagen.

Mit dem Prozess um "sting.com" lässt sich der Fall laut Meinung des Gerichts nicht vergleichen. Der Betreiber habe vor der Registrierung von madonna.com keinen Gebrauch des Namens in guter Absicht gemacht. Wenn keine plausible Begründung für den Gebrauch eines Domain-Namens vorliegt, der mit jenem einer prominenten Person übereinstimmt, geht die WIPO von absichtlichem Missbrauch aus (z.B. "Julia Roberts" oder "Sade").

Parisi kommentiert auf http://www.madonna.com/ den Entscheid. Einer der Urteilenden, Mark Partridge, sei in einen weiteren Fall gegen ihn als Anwalt der Anklage involviert. Es sei unfair, wenn derselbe Mann in einem Hearing als Richter tätig sei.

Parisi, der unter Madonna.com während neun Monaten eine pornografische Site betrieben hatte: In diesem Fall gehe es darum, ob "big business" das exklusive Recht auf gebräuchliche Wörter der englischen Sprache habe und diese der Öffentlichkeit vorenthalten dürfe. Die WIPO habe für das Business entschieden. Parisi führt weiter aus, dass es weltweit Tausende von Individuen mit dem Namen Madonna gebe, dass 87 Websites den Namen Madonna beinhalten und dass sowohl madonna.org wie auch madonna.net registriert seien. Parisi hat auch das Recht an der Domain "wallstreetjournal.com".

Die gesamte Begründung der WIPO findet sich unter http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/word/d2000-0847.doc .

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