pte20000720024 in Business

Staatliche Unterstützung für Lenzing AG ist rechtmäßig

Lyocell-Werk in Heiligenkreuz darf laut EU-Kommission gefördert werden


©lenzing
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Wien (pte024/20.07.2000/13:10) Die Europäische Kommission hat die Beihilfe des österreichischen Staates zugunsten der Lenzing Lyocell GmbH & Co KG (LLG) http://www.lenzing.com , im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Produktionsanlage für Viskosefasern genehmigt. http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/midday.htm?me=20000719 Als mit dem EG-Vertrag vereinbar eingestuft wurden mehrere Investitionsbeihilfen von insgesamt 54,9 Mio. Euro bei einer Gesamtinvestition von 138 Mio. Euro sowie eine Umweltschutzbeihilfe von 5,4 Mio. Euro. Die Kommission hatte, wie pte berichtete http://www.pte.at/show.pl.cgi?pte=990907018 , am 14. Oktober 1998 ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet und am 23. Juni 1999 erweitert.

Die LLG, einer der größten Viskosefaser-Hersteller der Welt, hatte 1996 im grenzüberschreitenden österreichisch-ungarischen Gewerbegebiet Heiligenkreuz-Szentgotthard ("Business Park") eine neue Produktionsanlage für die Produktion von Lyocell errichtet, einer neuen, aus natürlicher Zellulose in Zellstoff hergestellten Chemiespinnfaser. Der Business Park liegt im Burgenland, dem einzigen österreichischen Fördergebiet im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a). Nach diesem Artikel im EG-Vertrag können Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von "Gebieten, in denen die Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht" als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden. Das ist dann gegeben, wenn sie die in der Regionalbeihilfekarte, die von der Kommission für jeden Mitgliedstaat einzeln genehmigt wird, festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet.

Erschwert wurde die Würdigung der Beihilfe durch die Vielfalt der einzelnen Fördermaßnahmen. Dennoch gelangte die EU-Kommission nun zum Ergebnis, dass einige Maßnahmen nicht als Beihilfe einzustufen waren und andere mit zuvor genehmigten Beihilferegelungen in Einklang standen. Die übrigen ad hoc gewährten Regional- und Umweltschutzbeihilfen entsprachen den einschlägigen Gemeinschaftsleitlinien. Die Kommission hat auch die Gesamtintensität der Beihilfen einschließlich jener Maßnahmen, für die kein Verfahren eingeleitet wurde, geprüft, um die Einhaltung der für das Burgenland geltenden Regionalbeihilfe-Obergrenze von 4 % zu gewährleisten. Der Bruttobetrag der Investitionsbeihilfe von 54,9 Mio. Euro entspricht einem Nettoäquivalent (nach Steuern) von 39,7 Mio. Euro. Gemessen an den förderfähigen Aufwendungen (108,7 Mio. Euro bei Investitionsgesamtkosten von 138 Mio. Euro) liegt die Beihilfeintensität bei 37%, so dass die Kommission die Beihilfen genehmigen konnte.

(Ende)
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