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pte20001218041 in Leben

Mobilfunkantennnen: Einspruch nicht jedermanns Sache

Kanton Bern fällt Entscheid zu Einspracherecht


Bern (pte041/18.12.2000/15:16)

Im Kanton Bern wird der Kreis der Personen eingegrenzt, die gegen den Bau von Mobilfunkantennen Einspruch erheben können. Wer an einem Ort wohnt, wo die berechnete Strahlung der Antenne unter zehn Prozent des berechneten Anlagegrenzwertes liegt, ist künftig nicht mehr zur Einsprache legitimiert.

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