pte20001218041 in Leben
Mobilfunkantennnen: Einspruch nicht jedermanns Sache
Kanton Bern fällt Entscheid zu Einspracherecht
Bern (pte041/18.12.2000/15:16)
Im Kanton Bern wird der Kreis der Personen eingegrenzt, die gegen den Bau von Mobilfunkantennen Einspruch erheben können. Wer an einem Ort wohnt, wo die berechnete Strahlung der Antenne unter zehn Prozent des berechneten Anlagegrenzwertes liegt, ist künftig nicht mehr zur Einsprache legitimiert.
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