pte20110629040 in Business
Medienaufsicht kritisiert Split-Screen-Werbung
Einblendungen bei RTL und Sat.1 nicht ausreichend gekennzeichnet
Berlin (pte040/29.06.2011/16:30)
Die deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) http://www.die-medienanstalten.de hat die Schleichwerbung in Form so genannter "Move-Splits" bei Soaps von RTL und Sat.1 kritisiert. Generell sind diese zwar erlaubt, sie wurden von den Sendern jedoch ungenügend gekennzeichnet. "Diese Form der Werbung muss optisch deutlich erkennbar sein und zusätzlich mit einem Schriftzug versehen werden. In den aktuellen Fällen sah die Werbung aus wie ein Teil der Sendung", erklärt ZAK-Sprecherin Friederike Grothe im Gespräch mit pressetext.
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