pte19990910007 in Business
Marken haben kein automatisches Recht auf Domains
Neuer Gerichtsentscheid in den USA könnte Vergabepraxis ändern
New York (pte) (pte007/10.09.1999/08:00)
Domain-Grabber und -Squatter können aufatmen. Ein US-Bundesrichter hat jetzt nach einem mehr als dreijährigen Verfahren entschieden, dass
eine eingetragene Marke (selbst eines bekannten Unternehmens) nicht automatisch die Besitzrechte an dem entsprechenden Namen der Web-Adresse einschließt. Das Gericht gab dem Ein-Mann-Unternehmen Clue Computing recht, das sich im Netz unter http://www.clue.com präsentiert. Damit wurde die Klage des Spielzeugherstellers Hasbro, Anbieter des Spiels Clue, auf die Rechte an der Domain abgeschmettert.
eine eingetragene Marke (selbst eines bekannten Unternehmens) nicht automatisch die Besitzrechte an dem entsprechenden Namen der Web-Adresse einschließt. Das Gericht gab dem Ein-Mann-Unternehmen Clue Computing recht, das sich im Netz unter http://www.clue.com präsentiert. Damit wurde die Klage des Spielzeugherstellers Hasbro, Anbieter des Spiels Clue, auf die Rechte an der Domain abgeschmettert.
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