pts20180125005 Tourismus/Reisen, Handel/Dienstleistungen

Lawinengefahr: Anreise ins Skilager nicht möglich?

Groups.swiss organisiert Ersatzunterkünfte und gibt Rechtsauskünfte


Wenn die Fahrt ins Skilager nicht möglich ist (© Nova Casa Spinatscha Sedrun)
Wenn die Fahrt ins Skilager nicht möglich ist (© Nova Casa Spinatscha Sedrun)

Liestal (pts005/25.01.2018/07:05) In vielen Tälern der Alpen blockieren diesen Winter Schneemassen und Erdrutsche die Zufahrtswege zu den Ferienorten. Wenn Individualgäste nicht zum gebuchten Feriendomizil anreisen können, ist das ärgerlich. Wenn aber ganze Gruppen betroffen sind, ist das ein organisatorischer Albtraum. Die Branchenorganisation der Schweizer Gruppenunterkünfte "Groups" http://www.groups.swiss hilft, Gruppen kurzfristig anderweitig unterzubringen.

Für Groups ist es in ihrer 40-jährigen Tätigkeit nicht das erste Mal, dass Naturkatastrophen ihren Betriebsalltag auf den Kopf stellen. "Von Gästen und Gastgebern erhalten wir besorgte Anrufe. Kurzfristig geht es darum, herauszufinden, ob eine Anreise objektiv möglich ist oder nicht. Die Behörden tun alles, um die Verkehrswege zu sichern und klar zu informieren", sagt Christina Aenishänslin, Geschäftsleiterin von Groups. "Wenn die Anreise für eine Gruppe tatsächlich nicht möglich ist, versuchen wir kurzfristig eine Ersatzunterkunft zu finden." So konnte Groups in früheren Lawinenwintern manches Skilager oder Plauschweekend retten. Erst in einem zweiten Schritt kommen dann die rechtlichen Fragen: Wer bezahlt für die nicht angetretene Unterkunft? Was passiert, wenn man länger bleiben muss, weil man eingeschneit war? Auch da informiert Groups alle beteiligten Parteien neutral über ihre Ansprüche:

Wenn die Anreise objektiv nicht möglich ist (weil z.B. die Verkehrswege geschlossen sind), muss der Gast seinen Aufenthalt nicht bezahlen. Fällt nur eines der üblichen Transportmittel aus, so ist die Anreise zumutbar: Das heisst: Ein Gast, der eigentlich auf der Strasse angereist wäre, muss die Bahn zur Anreise benützen, wenn nur noch diese funktioniert, sonst wird er ersatzpflichtig.

Abreise nicht möglich: Die Verantwortung dafür, dass keine Abreisemöglichkeit vorhanden ist, liegt weder beim Hotel noch beim Gast. Die in Anspruch genommene Leistung muss aus rechtlicher Sicht bezahlt werden. Es ist jedoch ratsam, dass der Beherberger dem Gast aus Kulanz bis zu 25 Prozent Rabatt auf unfreiwillig verbrachte Nächte gewährt. Wenn die Naturkatastrophe voraussehbar war (z.B. starke Schneefälle) und der Gast hätte früher abreisen können, kann ein Rabatt nicht erwartet werden.

2018 mussten bis jetzt noch keine Gruppen umplatziert werden. Alle Fragen konnten im Dreieck zwischen Gästen, Vermietern und Groups geklärt werden. Das Netzwerk von über 650 Gruppenunterkünften bietet im Notfall genügend Ausweichmöglichkeiten.

(Ende)
Aussender: Groups AG
Ansprechpartner: Christina Aenishänslin
Tel.: +41 61 926 60 00
E-Mail: contact@groups.swiss
Website: www.groups.swiss
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