pts20230922021 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

KVV-Revision: Kostensparübung gefährdet Versorgung in medizinischen Ausnahmefällen


Revision KVV/KLV (Grafik: Interpharma)
Revision KVV/KLV (Grafik: Interpharma)

Basel (pts021/22.09.2023/15:10)

Mit der Revision der Krankenversicherungsverordnung spart der Bundesrat zusätzlich mehr als 250 Millionen Franken im Medikamentenbereich. Die forschende pharmazeutische Industrie ist bereit, diese schmerzhaften Einsparungen im patentabgelaufenen Bereich mitzutragen, wehrt sich aber gegen die beschlossene Sparübung auf dem Rücken von Patientinnen und Patienten bei der Einzelfallvergütung. Denn diese kann den Patientenzugang zu lebenswichtigen Medikamenten in medizinisch begründeten Ausnahmesituationen ernsthaft verschlechtern.

Heute hat der Bundesrat die Revision der Krankenversicherungsverordnung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verabschiedet. Noch in der Vernehmlassung hatte Interpharma, zusammen mit einer grossen Mehrheit der betroffenen Organisationen, die Revisionsvorlage entschieden abgelehnt. Im Rahmen der parlamentarischen Konsultation sowie von Runden Tischen konnte die Revisionsvorlage verbessert werden. Allerdings beinhaltet die Vorlage weiterhin problematische und schmerzhafte Elemente:

Einsparungen von 250 Millionen

Die Pharmaindustrie erbringt schon heute, als einzige Akteurin im Gesundheitswesen, jährlich wiederkehrende Einsparungen von rund 1.2 Mrd. Franken durch die regelmässigen Preisüberprüfungen. Im patentabgelaufenen Markt werden auf Grund der beschlossenen Erhöhung der Preisabschläge von Generika und Biosimilars sowie der Erhöhung des differenzierten Selbstbehalts weitere, für die Pharmaindustrie schmerzhafte Einsparungen im Umfang von über 250 Millionen Franken umgesetzt. Die Pharmaindustrie ist aber bereit, diese schmerzhaften Anpassungen mitzutragen und leistet damit einen weiteren bedeutenden Beitrag an die Kostendämpfung.

Kostenfokus gefährdet Patientenzugang

Ein Hauptziel bei der Revision der Einzelfallvergütung (KVV Art. 71a-d) war die Verbesserung die Gleichbehandlung von Patientinnen und Patienten. Mit dem heutigen Entscheid setzt der Bundesrat aber auch im hochsensiblen Bereich der medizinischen Ausnahmefälle primär den Rotstift an: Die Industrie muss auf den Nettopreisen nochmals massive Preisabschläge gewähren, wodurch sie teilweise ihre Produkte nicht mehr kostendeckend anbieten kann. Das führt einerseits dazu, dass Patientinnen und Patienten im Einzelfall den Zugang verlieren und andererseits dazu, dass Medikamente entweder später oder gar nicht mehr auf den Schweizer Markt kommen.

Ziel muss der Patientenzugang ab Tag der Swissmedic-Zulassung sein

Die Pharmaindustrie zeigt mit ihrem Kostendämpfungsbeitrag, dass sie zu einem nachhaltig finanzierbaren Gesundheitswesen steht. Gleichzeitig gilt zu verhindern, dass Kostensparübungen die Versorgung mit innovativen Medikamenten gefährden. Die KVV-Revision bedeutet für die forschenden pharmazeutischen Unternehmen der Schweiz weitere, äusserst schmerzhafte Einbussen. Interpharma kann diese nur unter der Bedingung akzeptieren, dass der Bundesrat endlich den veralteten Mechanismus der Vergütung reformiert und damit den Patientenzugang zu innovativen Medikamenten ab dem Tag der Swissmedic-Zulassung ermöglicht. Für Interpharma ist klar: Im Mittelpunkt des Gesundheitssystems sollte die rasche, gleichberechtigte und qualitativ hochstehende Versorgung der Patientinnen und Patienten stehen. Einen entsprechenden Vorschlag hat Interpharma mit dem Konzept des Rückvergüteten Innovationszugangs im Mai 2022 vorgelegt - diesen braucht es nun mehr denn je.

(Ende)
Aussender: Interpharma
Ansprechpartner: Michael Schoy
Tel.: +41 79 799 2908
E-Mail: michael.schoy@interpharma.ch
Website: www.interpharma.ch
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