leben

AUSSENDER



pressetext.austria

Ansprechpartner: eh
Tel.: 01/811 40-0
E-Mail: redaktion@pressetext.at

FRüHERE MELDUNGEN

LEBEN

10.04.2026 - 17:30 | Pädagogische Hochschule Niederösterreich
10.04.2026 - 15:15 | Asia Resort Linsberg Betriebs GmbH
10.04.2026 - 14:30 | Leipzig Tourismus und Marketing GmbH
10.04.2026 - 10:30 | pressetext.redaktion
10.04.2026 - 09:35 | Der Werbetherapeut
pte20000718032 in Leben

Jugendschutz bewahrt Internet-User vor Schuldenfalle

OÖ. Anwaltskammer gegen geplante Senkung der Volljährigkeit


Linz (pte032/18.07.2000/16:02)

Die geplante Herabsetzung der Volljährigkeit von 19 auf 18 Jahre nahm die OÖ. Rechtsanwaltskammer http://www.oerak.or.at am Dienstag zum Anlass um im Rahmen eines Pressegesprächs die Auswirkungen im Bereich E-Business kritisch zu durchleuchten.

Die Rechtslage sieht bereits jetzt vor, dass sich Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren geschäftlich etwa durch Kaufverträge verpflichten können, erklärt der Linzer Rechtsanwalt Herwig Anderle. Dies allerdings nur insoweit, als das eigene Einkommen und das eigene Vermögen ausreichend sind und dass der eigene Lebensunterhalt nicht gefährdet wird, so der Sprecher des Präsidenten der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer.

Seiner Meinung macht diese Regelung bereits aus der Textierung klar, dass es sich hier um ein "Schutzgesetz zugunsten Jugendlicher und nicht gegen Jugendliche handelt." Die Volljährigkeit mit 19 Jahren und die bestehende Möglichkeit, die Volljährigkeit auf bis zu 21 Jahre zu verlängern, dienen dazu, den Jugendlichen vor allzu hohen Ausgaben zu schützen.

Besonders Jugendliche seien der Werbung massiv ausgesetzt, durch E-Business würden sich weitere Gefahren auftun, glaubt die Kammer. "Es ist unglaublich einfach geworden, per Internet Käufe in unbeschränkter Höhe zu machen, ohne die elterliche Wohnung verlassen zu müssen. Hier müsste es zur Aufgabe der Unternehmer gemacht werden, nicht nur die Bonität, sondern auch das Alter der Kunden zu überprüfen.", so Anderle.

Er weist darauf hin, dass sofern beim Zahlungsverkehr ungeschützte Daten von Kreditkarten verwendet werden, die Kreditkartenfirmen rechtlich im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesichert seien. Wenn nun Daten im Internet missbräuchlich verwendet werden besteht keine Haftung des Kreditkartenunternehmens. Ob diese allgemeinen Geschäftsbedingungen tatsächlich der gesetzlichen Überprüfung standhalten werden, wird erst in den nächsten Jahren vom Obersten Gerichtshof entschieden werden. "Im Interesse junger Menschen" spricht sich die Kammer gegen die Herabsetzung der Volljährigkeit aus. (Ende)
Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: eh
Tel.: 01/811 40-0
E-Mail: redaktion@pressetext.at
Website: pressetext.at
|
Top