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pte20070731013 in Business

Immobilien: Verjährung bei Falschberatung unterschiedlich geregelt

BGH-Urteil für Kapitalanleger interessant


Karlsruhe/Bonn (pte013/31.07.2007/10:35)

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes http://www.bundesgerichtshof.de lässt Kapitalanleger aufhorchen. Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat über die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall erteilten die Kläger einer Treuhänderin, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügte, in einem Treuhandvertrag eine umfassende Vollmacht zum Abschluss sämtlicher für den Erwerb der Eigentumswohnung erforderlichen Verträge. Die Treuhänderin schloss für die Kläger 1996 zunächst einen Darlehensvertrag zur Zwischenfinanzierung des Kaufpreises. Er wurde durch einen weiteren von der Treuhänderin namens der Kläger abgeschlossenen Darlehensvertrag abgelöst. Nur bei Abschluss des Endfinanzierungsdarlehens lag der Beklagten eine notarielle Ausfertigung der umfassenden Vollmacht vor.

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